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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Falls von den Qualitätsmerkmalen abweichend Einstellungen von Personal erfolgen soll,<br />

ist vor Abschluss eines Arbeitsvertrages die Zustimmung des Ministeriums <strong>für</strong> Inneres,<br />

<strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport einzuholen.<br />

VII. 625 Kosten <strong>und</strong> Finanzierung<br />

Art, Umfang <strong>und</strong> Höhe der Förderung<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport fördert 28% der anerkannten<br />

Personalkosten, die Landkreise <strong>und</strong> der Stadtverband Saarbrücken 65%. Der Eigenanteil<br />

des Trägers beträgt 7 %. Zusätzlich übernimmt der Träger jährlich die Kosten <strong>für</strong> die Projektbegleitung<br />

analog ½ BAT IVa, die Kosten <strong>für</strong> Fortbildung <strong>und</strong> Supervision, sowie die<br />

Personalnebenkosten aller Mitarbeiterinnen.<br />

Das Ministerium gewährt die Förderung im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung<br />

der anerkannten Personalkosten der drei <strong>Frauen</strong>häuser in Form eines nicht<br />

rückzahlbaren Zuschusses. Zuwendungsfähige Ausgaben sind nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit notwendige Personalkosten des Trägers.<br />

Als notwendig <strong>und</strong> damit zuwendungsfähig werden die pauschalierten Personalkosten in<br />

Anlehnung an die Tarifverträge der Länder (TV-Länder) <strong>und</strong> der entsprechenden Entgelttabelle<br />

<strong>für</strong> Angestellte <strong>und</strong> Arbeiter anerkannt.<br />

Zu den Kosten des nachfolgend aufgeführten Fachpersonals je <strong>Frauen</strong>haus sind <strong>für</strong> die<br />

<strong>Frauen</strong>häuser die Kosten <strong>für</strong> 4 Stellen pädagogischem Hilfspersonal anerkennungsfähig.<br />

Zur Erreichung des festgelegten Personalschlüssels wird eine Übergangsvereinbarung<br />

mit dem Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport getroffen.<br />

Personalkosten<br />

<strong>Frauen</strong>haus Saarbrücken 31 Plätze<br />

1 Leiterin 100 % Stelle analog BAT IV a<br />

1 Verwaltungskraft 50 % Stelle analog BAT VII<br />

1 Erzieherin 100 % Stelle analog BAT V c<br />

1 Diplomsozialarbeiterin 100 % Stelle analog BAT IV b<br />

1 Diplomsozialarbeiterin 100 % Stelle analog BAT IV b<br />

<strong>Frauen</strong>haus Saarlouis 12 Plätze<br />

1 Leiterin 100 % Stelle analog BAT IV a<br />

1 Erzieherin 50 % Steile analog BAT V c<br />

1 Diplomsozialarbeiterin 83,33 % Stelle analog BAT IV b<br />

<strong>Frauen</strong>haus Neunkirchen 12 Plätze<br />

1 Leiterin BAT IV a 100 % Stelle analog BAT IV a<br />

1 Erzieherin 50 % Stelle analog BAT V c<br />

1 Diplomsozialarbeiterin 83,33 % Stelle analog BAT IV b<br />

Pädagogisches Hilfspersonal<br />

625 Im Original fehlt ein Abschnitt VI., offenbar ein redaktionelles Versehen.<br />

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