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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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E Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen<br />

1) Die vorliegende Bestandsaufnahme existierender Angebote <strong>für</strong> Schutz <strong>und</strong> Unterstützung<br />

bei Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> ersetzt nicht eine Bedarfserhebung.<br />

Die Anzahl existierender Schutz- <strong>und</strong> Beratungsangebote allein sagt nicht viel aus über die Versorgungslage<br />

in einem Land. Sie muss ins Verhältnis zu den Bedarfen potenzieller Nutzerinnen<br />

gesetzt werden. Zudem kommt es auf die Kapazitäten, die Ausstattung <strong>und</strong> das Angebotsspektrum<br />

der Einrichtungen an. Der Bedarf an Unterstützung ist nicht gleichzusetzen mit der Nachfrage<br />

nach Unterstützung. An der Inanspruchnahme der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen<br />

lässt sich die Nachfrage nach Schutz <strong>und</strong> Beratung ablesen. Dahinter kann ein sehr viel größerer<br />

Bedarf stehen, der jedoch noch nicht zu einer konkreten Nachfrage geworden ist (vgl. D4). Dies<br />

kann viele Gründe haben: die Erreichbarkeit <strong>und</strong> Zugänglichkeit der Angebote, Entfernungen, die<br />

zurückzulegen sind, die Bekanntheit der Angebote <strong>und</strong> das Maß an Offenheit, wie die Gesellschaft<br />

mit der Problematik von Gewalt im Geschlechterverhältnis <strong>und</strong> einem Wunsch nach Unterstützung<br />

umgeht.<br />

Jede Kampagne <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit sowie jedes Senken der Zugangsschwellen kann nach<br />

<strong>und</strong> nach dazu führen, dass mehr des existierenden Bedarfs als konkrete Nachfrage in den Einrichtungen<br />

sichtbar wird. Von daher ist die aktuelle Inanspruchnahme allein keine verlässliche<br />

Größe, um Aussagen über den Unterstützungsbedarf machen zu können. Auch Größenangaben<br />

wie ein Platz <strong>für</strong> eine Frau <strong>und</strong> ihre Kinder auf 7.500 bzw. 10.000 Einwohner geben <strong>für</strong> sich allein<br />

keine ausreichende Planungsgr<strong>und</strong>lage ab, sind jedoch ein Anfang <strong>für</strong> die notwendige Diskussion<br />

über Bedarfsermittlung <strong>und</strong> Planbarkeit von Kapazitäten der Unterstützungsangebote. Zusätzlich<br />

sind jedoch regionale Rahmenbedingungen <strong>und</strong> der Ausbau des über <strong>Frauen</strong>häuser hinausgehenden<br />

Unterstützungssystems – vor allem ambulanter <strong>und</strong> insbesondere pro-aktiver Beratung –<br />

zu berücksichtigen.<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• Breit angelegte <strong>und</strong> regelmäßig wiederholte Bedarfserhebungen vergleichbar der, die im<br />

Rahmen dieses Gutachtens durchgeführt wurde (vgl. D.4.1) sowie regelmäßige Erhebungen<br />

der Nutzung von Angeboten: In <strong>Frauen</strong>häusern, spezialisierten Fachberatungsstellen, nicht<br />

auf Gewalt spezialisierten Beratungsstellen, Polizeidirektionen, Rechtsantragsstellen usw.<br />

könnte jährlich an einem Stichtag die aktuelle Zahl der in diesen Einrichtungen präsenten von<br />

Gewalt betroffenen <strong>Frauen</strong> (<strong>und</strong> Männer) erhoben werden. Wird eine solche Dokumentation<br />

der Nutzung zur Regel, liegen vergleichbare Daten vor – innerhalb des Einrichtungstyps <strong>und</strong><br />

zwischen den Einrichtungstypen – können Zeitreihen erstellt <strong>und</strong> Veränderungen bzw. Entwicklungen<br />

der Nutzung daran abgelesen werden.<br />

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