17.10.2013 Aufrufe

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Angaben der Landesregierung:<br />

Politische Instrumente zum<br />

Thema Gewalt gegen <strong>Frauen</strong><br />

z.B. Aktions-/Arbeitspläne<br />

Verankerung im Thüringer <strong>Familie</strong>nfördergesetz/Artikel 2, Thüringer<br />

Chancengleichheitsfördergesetz, Landesaktionsplan<br />

Angaben des Landes zu vom Land geförderten Angeboten<br />

<strong>Frauen</strong>häuser bzw. <strong>Frauen</strong>- 13<br />

<strong>und</strong> Kinderschutzhäuser <strong>und</strong><br />

gesamte Platzzahl<br />

Zufluchtswohnungen <strong>und</strong> 4; insgesamt 181 Betreuungsplätze<br />

gesamte Platzzahl<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong> von Ambulante Beratung an allen <strong>Frauen</strong>häusern<br />

Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong><br />

Interventionsstellen 4 (thüringenweit flächendeckend)<br />

Fachberatungsstellen bei<br />

sexueller Gewalt / <strong>Frauen</strong>notrufe<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong> von<br />

sexuellem Missbrauch Betroffene<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

Opfer von Menschenhandel<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

Opfer von Zwangsverheira-<br />

tung<br />

Fachberatungsstelle zu<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

Lesben <strong>und</strong> Trans*-<br />

Menschen<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

<strong>Frauen</strong> mit Behinderungen<br />

Gesamtumfang der Landes-<br />

förderung<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungsstellen<br />

1<br />

1<br />

1 hier auch Beratung zum Ausstieg aus der Zwangsprostitution<br />

2<br />

Interventionsstellen: 340.000€, <strong>Frauen</strong>häuser: 679.000 €<br />

Die Förderung ist festgelegt in der „Thüringer Verordnung zur Förderung<br />

von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>schutzwohnungen“ vom<br />

7.12.2007.<br />

Jährliche Beantragung<br />

Land fördert <strong>Frauen</strong>haus erst, wenn Kommune zugesagt hat, dass<br />

mindestens 1 volle Stelle pro <strong>Frauen</strong>haus finanziert wird, eine landesgefördert<br />

(fachliche Sicherstellung) <strong>und</strong> eine kommunal (Beratung<br />

<strong>und</strong> Unterkunft),<br />

Interventionsstellen werden vom Land ohne kommunale Förde-<br />

rung finanziert.<br />

<strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>zentren werden über ein Gesetz <strong>und</strong> die<br />

entsprechenden Rechtsverordnungen vom Land gefördert.<br />

176

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!