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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Die Anzahl der Verfahren nach dem GewSchG unterscheidet sich stark zwischen den B<strong>und</strong>esländern,<br />

wegen der unterschiedlichen Größe <strong>und</strong> Bevölkerungszahlen. Die folgende Grafik zeigt daher das<br />

Verhältnis der Gesamtbevölkerung der Länder zur Anzahl der Verfahren. Es wurde die Gesamtbevölkerung<br />

gewählt, weil das Gesetz gleichermaßen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> wie <strong>für</strong> Männer gilt.<br />

In den neuen Ländern gibt es mehr Verfahren als in den alten, in den Stadtstaaten ist der Anteil<br />

ebenfalls vergleichsweise hoch.<br />

Abbildung 68: Verfahren nach dem GewSchG §§ 1, 2 in 2010 auf 10.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner,<br />

nach B<strong>und</strong>esländern (in abs. Zahlen)<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

6,6<br />

11,2<br />

8,6<br />

3,2<br />

5 5 4,8<br />

6,9<br />

6,4 6,7<br />

5,2<br />

3,6<br />

2,8 2,9 2,7<br />

Berlin<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Baden-Württemb.<br />

Bayern<br />

Hessen<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-Westf.<br />

Rheinl.-Pfalz<br />

Saarland<br />

Schleswig-Holst.<br />

Brandenburg<br />

Meckl.-Vorpomm.<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Thüringen<br />

Quelle: a) Geschäftsstatistik der <strong>Familie</strong>ngerichte, Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Fachserie 10, Reihe 2.2, 2010, b)<br />

Anzahl <strong>Frauen</strong> in der Bevölkerung: siehe Länderprofile<br />

Abbildung 69: Verfahren nach dem GewSchG §§ 1, 2 in 2010 nach gruppierten B<strong>und</strong>esländern (in<br />

abs. Zahlen)<br />

Quelle: Geschäftsstatistik der <strong>Familie</strong>ngerichte, Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Fachserie 10, Reihe 2.2, 2010<br />

3,4<br />

117

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