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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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1. Beachtliche Erfolge bei der Unterstützung von gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong>, aber es bleibt noch<br />

viel zu tun<br />

Deutschland verfügt über ein ausdifferenziertes Hilfesystem <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> mit <strong>Frauen</strong>häusern,<br />

Zufluchtswohnungen, Fachberatungsstellen <strong>für</strong> unterschiedliche Gewaltphänomene,<br />

Schutzwohnungen <strong>für</strong> besonders bedrohte Gruppen wie Betroffene von Menschenhandel oder<br />

Zwangsverheiratung <strong>und</strong> Interventionsstellen, die pro-aktiv arbeiten (vgl. B2 <strong>und</strong> C3). Diese Angebote<br />

gibt es in jedem B<strong>und</strong>esland. Alle Länder setzen da<strong>für</strong> Haushaltsmittel ein <strong>und</strong> arbeiten an der Weiterentwicklung<br />

von Angeboten. Auch die Kommunen unterstützen Angebote <strong>für</strong> von Gewalt betroffene<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder finanziell <strong>und</strong> ideell (B3.4).<br />

Trotz aller Erfolge, die bislang bei der Bekämpfung der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> bei der Unterstützung<br />

von gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> (<strong>und</strong> ihren Kindern) politisch <strong>und</strong> fachlich erreicht wurden (vgl.<br />

A1), stoßen Schutz- <strong>und</strong> Unterstützungseinrichtungen immer wieder an finanzielle Grenzen, die eine<br />

sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben <strong>und</strong> teilweise die Existenz der Angebote in Frage stellen. Die<br />

Versorgung von Gewalt betroffener <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder ist deshalb noch nicht in ausreichendem<br />

Umfang sichergestellt. Über die Umsetzung neuer rechtlicher Schutzmöglichkeiten kann b<strong>und</strong>esweit<br />

noch keine verlässliche Aussage gemacht werden. Häusliche Gewalt ist das dominante Thema (z.B.<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage des Gewaltschutzgesetzes <strong>und</strong> der landespolizeirechtlichen Regelungen), sexuelle Gewalt<br />

– ausgenommen Übergriffe in Kindheit <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> – ist demgegenüber als Thema vernachlässigt.<br />

Die Versorgungslandschaft weist regional unterschiedliche Strukturen auf, nicht alle Betroffenen<br />

erreichen Schutz oder Beratung. Eine unbekannte Anzahl scheitert mit dem Versuch der Hilfesuche,<br />

weil in einem <strong>Frauen</strong>haus gerade alle Plätze belegt sind oder eine Fachberatungsstelle nur an wenigen<br />

St<strong>und</strong>en telefonisch erreichbar ist. Die Situation von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> anderen Unterstützungsangeboten<br />

verlangt dringend nach weiteren Verbesserungen. 546<br />

2. Probleme beim Zugang zu Unterstützungsangeboten <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong>: Schutz <strong>und</strong><br />

Beratung sind nicht <strong>für</strong> alle da<br />

Unterstützung zu suchen <strong>und</strong> zu finden stellt <strong>für</strong> viele <strong>Frauen</strong> eine Herausforderung dar: Viele wollen<br />

nicht mit Außenstehenden sprechen, weil Gewalt im Nahraum als zu privat gilt. Insbesondere niedrig<br />

qualifizierte <strong>Frauen</strong> mit niedrigem Einkommen haben eine größere Distanz zu psychosozialer Beratung.<br />

547 Der Anteil der <strong>Frauen</strong>, die keine Beratung aufgesucht haben, ist größer als der Anteil an<br />

<strong>Frauen</strong>, die deswegen Beratung suchten – der Bedarf kann also nicht als gedeckt gelten. 548 Das Unterstützungsangebot<br />

– <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>beratungsstellen – ist nicht <strong>für</strong> alle betroffenen<br />

<strong>Frauen</strong> gleichermaßen zugänglich. Probleme bestehen bei der Versorgung einzelner Gruppen von<br />

Betroffenen, insbesondere bei <strong>Frauen</strong>, die psychisch erkrankt oder suchtkrank sind. Auch <strong>Frauen</strong> mit<br />

Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Behinderungen haben nur teilweise barrierefreien Zugang. Für die Arbeit mit<br />

Migrantinnen fehlt es häufig an Geldern <strong>für</strong> Sprachmittlung. 549 Die Zugangsprobleme werden durch<br />

Defizite des geltenden Rechts verstärkt. Zugangshindernisse bestehen auf der Ebene des Leistungsrechts<br />

(unklare Definition der Leistungsansprüche), im Verfahrens- <strong>und</strong> Organisationsrecht (prozedurale<br />

<strong>und</strong> organisatorische Realisierung des Leistungszugangs) sowie vor allem im Finanzierungs-<br />

546 Sozialwissenschaftliches Gutachten E<br />

547 Sozialwissenschaftliches Gutachten, D4<br />

548 Sozialwissenschaftliches Gutachten, D.<br />

549 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.4.<br />

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