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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Datenqualität<br />

Die vorliegenden Daten unterscheiden sich in ihrer Aussagekraft <strong>und</strong> Verwertbarkeit. Während die<br />

Antworten zu Ausstattung, Angebotsspektrum <strong>und</strong> Arbeitsweise der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> spezialisierten<br />

Beratungsstellen kompetent <strong>und</strong> verlässlich sind, gibt es Zweifel an der Genauigkeit der Antworten<br />

zu Fragen nach der Finanzierung der Einrichtungen. Die Komplexität <strong>und</strong> individuelle Vielfalt der<br />

aus unterschiedlichen <strong>und</strong> wechselnden Quellen zusammengesetzten Gesamtfinanzierung einer Einrichtung<br />

konnten in einem Fragebogen mit einem notwendigerweise beschränkten Umfang nicht<br />

genau genug abgebildet werden. Die Angaben der Einrichtungen zur Finanzierung enthalten teilweise<br />

Widersprüche zu den Vorgaben der Förderrichtlinien der Länder <strong>und</strong> können nicht als verlässlich gelten.<br />

Ähnliche Probleme ergaben sich aus der Befragung der kommunalen <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Gleichstellungsbeauftragten.<br />

Die divergierenden Finanzierungslogiken der Kommunen mit je eigenen Einordnungen<br />

<strong>und</strong> Gruppierungen von Ausgaben <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Beratungsstellen <strong>und</strong> die Unterschiede<br />

zu den Kategorisierungen auf Landesebene erschwerten es, ein sinnvolles Gesamtbild zu erhalten.<br />

Landesweite oder b<strong>und</strong>esweite Verallgemeinerungen können auf dieser Datenbasis nicht vorgenommen<br />

werden. Deshalb werden im Weiteren alle Ergebnisse der unterschiedlichen Datenquellen<br />

getrennt dargestellt; Inkonsistenzen sind möglich.<br />

A4 Bedarfseinschätzung aus unterschiedlichen Perspektiven<br />

Die Situationsanalyse hat die Aufgabe, Probleme bei der Bedarfsgerechtigkeit der Versorgungslandschaft<br />

zu überprüfen. Sie kann aber selbst keine Bedarfsanalyse leisten: Es ist wünschenswert, aber<br />

kaum möglich, den Bedarf an Versorgung genau zu bestimmen, da nicht bekannt ist, wie viele <strong>Frauen</strong><br />

ein Angebot gebraucht hätten <strong>und</strong> keine oder nicht die richtige Unterstützung bekamen. Bedarfserhebungen,<br />

wie sie z.B. <strong>für</strong> die Planung von Krankenhausbetten gemacht werden, gibt es <strong>für</strong> den Bereich<br />

der Unterstützung bei Gewalt nicht. Das Leitbild (s.o.), das sich an den vier zentralen Zielen<br />

„Schutz, Beendigung der Gewalt, Wahrnehmung der Opferrechte <strong>und</strong> Verarbeitung des Gewalterlebens“<br />

orientiert, legt aber einen Maßstab <strong>für</strong> eine Bedarfssicherung fest. Darüber hinaus werden<br />

Versorgungslücken erfasst, z.B. wenn bestimmte Gruppen von <strong>Frauen</strong> ausgeschlossen sind, eine unzureichende<br />

Ausstattung das Angebot begrenzt etc. (Perspektive der Einrichtungen, Teil B). Aus Sicht<br />

von (potenziellen) Nutzerinnen wurden Hürden der Inanspruchnahme erhoben (Bevölkerungsbefragung,<br />

Teil D).<br />

Es ist durch neuere Forschung bekannt (vgl. Helfferich u.a. 2004), dass der Unterstützungsbedarf von<br />

<strong>Frauen</strong> nach Gewalterleben sehr heterogen <strong>und</strong> nicht statisch ist, sondern von mehreren Faktoren<br />

abhängt:<br />

• von der Zeit, die das Gewalterleben zurückliegt; <strong>Frauen</strong> in akuten Bedrohungs- <strong>und</strong> Gewaltsituationen<br />

bedürfen einer anderen Unterstützung als <strong>Frauen</strong>, bei denen die Gewalt lange zurückliegt,<br />

• von dem objektiven <strong>und</strong> dem subjektiv wahrgenommenen Ausmaß, Chronizität <strong>und</strong> Bedrohlichkeit<br />

bzw. Gefährlichkeit der Gewalt, <strong>und</strong> damit zusammenhängend, von dem Grad der Traumatisierung<br />

<strong>und</strong> der destruktiven Folgen der Gewalt (entsprechend wird der Bedarf stärker bei<br />

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