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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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zen. 557 <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen sind auch auf Spenden <strong>und</strong> ehrenamtliche Unterstützung<br />

angewiesen. Die Finanzierung der Einrichtungen ist uneinheitlich, abhängig von der Haushaltspolitik<br />

auf Landesebene <strong>und</strong> in den Städten <strong>und</strong> Landkreisen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten<br />

treten unterschiedliche Probleme <strong>für</strong> Einrichtungen auf, <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser z.B. bei der schützenden<br />

Unterbringung von <strong>Frauen</strong>, die keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen haben,<br />

aber selbst zu wenig verdienen, um <strong>für</strong> ihren Aufenthalt zahlen zu können; oder bei der Aufnahme<br />

von <strong>Frauen</strong>, die aus einem anderen B<strong>und</strong>esland kommen. 558 Für Probleme, die mit der Refinanzierung<br />

der Inanspruchnahme durch bestimmte Gruppen oder in bestimmten Situationen auftreten<br />

bzw. die durch schwankende Inanspruchnahme entstehen, tragen in der Regel die Einrichtungen das<br />

finanzielle Risiko. 559 Das große Problem der verlässlichen Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser sowie der<br />

anderen Unterstützungsangebote hängt vor allem mit einer weithin als intransparent empf<strong>und</strong>enen<br />

Mischfinanzierung zusammen, die Gelder aus unterschiedlichen „Töpfen“ zusammenführt (Tagessatzfinanzierung,<br />

Zuwendungsfinanzierung aus Mitteln der öffentlichen Hand [Land, Kommunen];<br />

Eigenmittel, z.B. Spenden). Das führt nicht nur in der praktischen Umsetzung zu Problemen, sondern<br />

erschwert auch eine verlässliche Langfristplanung der Unterstützungsangebote. Diese Probleme der<br />

finanzierungsrechtlichen Lage lassen sich unterhalb des Gesetzes <strong>und</strong> ergänzend zu den Förderrichtlinien<br />

durch aufwändige, aber hilfreiche – <strong>und</strong> daher lohnende – Vereinbarungen zwischen den Kostenträgern<br />

abmildern. Generell ist zu bedenken, dass die Finanzierungsprobleme zumindest tendenziell<br />

besser in den Griff zu bekommen sind, wo – wie dies in manchen B<strong>und</strong>esländern der Fall ist – die<br />

Finanzierung ausschließlich auf vergleichsweise auskömmlich kalkulierten Zuwendungen beruht. 560<br />

5. Probleme der Bedarfserhebung – Möglichkeiten der Bedarfsplanung<br />

Die vorliegende Bestandsaufnahme existierender Angebote <strong>für</strong> Schutz <strong>und</strong> Unterstützung bei Gewalt<br />

gegen <strong>Frauen</strong> ersetzt nicht eine Bedarfserhebung. 561 Die Anzahl existierender Schutz- <strong>und</strong> Beratungsangebote<br />

allein sagt nicht viel aus über die Versorgungslage in einem Land. Sie muss ins Verhältnis zu<br />

den Bedarfen potenzieller Nutzerinnen gesetzt werden. Zudem kommt es auf die Kapazitäten, die<br />

Ausstattung <strong>und</strong> das Angebotsspektrum der Einrichtungen an. Der Bedarf an Unterstützung ist nicht<br />

gleichzusetzen mit der Nachfrage nach Unterstützung. An der Inanspruchnahme der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungsstellen lässt sich die Nachfrage nach Schutz <strong>und</strong> Beratung ablesen. Dahinter kann<br />

ein sehr viel größerer Bedarf stehen, der jedoch noch nicht zu einer konkreten Nachfrage geworden<br />

ist. Dies kann viele Gründe haben: die Erreichbarkeit <strong>und</strong> Zugänglichkeit der Angebote, Entfernungen,<br />

die zurückzulegen sind, die Bekanntheit der Angebote <strong>und</strong> das Maß an Offenheit, wie die Gesellschaft<br />

mit der Problematik von Gewalt im Geschlechterverhältnis umgeht. Jede Kampagne <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

sowie jedes Senken der Zugangsschwellen kann nach <strong>und</strong> nach dazu führen, dass<br />

mehr des existierenden Bedarfs als konkrete Nachfrage in den Einrichtungen sichtbar wird.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist die aktuelle Inanspruchnahme allein keine verlässliche Größe, um Aussagen<br />

über den Unterstützungsbedarf machen zu können. Auch Größenangaben, auf die z.B. im Explanatory<br />

Report zu Art. 23 der „Convention on preventing and combating violence against women<br />

557<br />

Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.3, B 3.2.2.<br />

558<br />

Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.4.; Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. I.1. b) sowie B.<br />

III.<br />

559<br />

Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.4.<br />

560<br />

Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. I. 1. b) sowie B. III.<br />

561<br />

Sozialwissenschaftliches Gutachten, A 4.<br />

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