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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Ausmaßen) als Privatangelegenheit, sondern sie wird als eine Rechtsverletzung behandelt. Der staatliche<br />

Zugriff erstreckt sich auch auf den privaten Bereich der intimen Beziehungen, in dem Gr<strong>und</strong>rechte<br />

<strong>und</strong> Menschenrechte durchzusetzen sind. Entsprechend der Entwicklung im Bereich staatlicher<br />

Intervention <strong>und</strong> rechtlichen Schutzes wurde im Unterstützungsbereich pro-aktive <strong>und</strong> aufsuchende<br />

Beratung konzipiert <strong>und</strong> umgesetzt.<br />

Zunehmend verschob sich die Nutzung – vor allem von <strong>Frauen</strong>häusern – hin zu <strong>Frauen</strong> mit multiplen<br />

Problemlagen. Die Kompetenz der Mitarbeiterinnen wurde stark gefordert über die Unterstützung<br />

bei Gewalt <strong>und</strong> die Bearbeitung der Folgen der Gewalt hinaus. Die Situation der Töchter <strong>und</strong> Söhne<br />

wurde in den Blick genommen, präventive Konzepte entwickelt (Seith/Kavemann 2010) <strong>und</strong> auch<br />

pro-aktive Angebote <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche entwickelt. Das Angebotsspektrum wurde weiter<br />

ausdifferenziert. Neben der traditionellen Spezialisierung auf häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt <strong>und</strong><br />

sexuellen Missbrauch im Beratungsbereich spezialisierten sich einzelne <strong>Frauen</strong>häuser auf den Schutz<br />

psychisch kranker <strong>Frauen</strong> oder Migrantinnen. Eine intensive Diskussion über die Versorgung bislang<br />

schwer erreichbarer Gruppen begann (Kavemann 2011).<br />

Die rechtliche Position der Unterstützungseinrichtungen hingegen verblieb im Bereich sog. freiwilliger<br />

Aufgaben (kritisch dazu Emanuel 2011). Sie wurde über die Jahre kontinuierlich, schwankend<br />

nach Haushaltslage <strong>und</strong> politischer Schwerpunktsetzung <strong>und</strong> in der Mehrheit chronisch unterhalb<br />

einer angemessenen Höhe von Ländern <strong>und</strong> Kommunen finanziert.<br />

Parallel zu dieser Entwicklung in der Praxis wurden Studien zu Gewaltprävalenzen <strong>und</strong> vielfältige Praxisevaluationen<br />

durchgeführt (eine Zusammenfassung in GIG-net 2008). Die Forschung bestätigte die<br />

gesellschaftliche Relevanz der Problematik, die Schwere der Gewaltfolgen, die Auswirkungen auf die<br />

nachfolgende Generation <strong>und</strong> trug zur Qualifizierung der Unterstützungsangebote bei. Ein konstruktiver<br />

Dialog zwischen Forschung <strong>und</strong> Praxis entwickelte sich, der z.B. in den regelmäßigen Fachtagungen<br />

der B<strong>und</strong>esweiten <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esverbandes der <strong>Frauen</strong>beratungsstellen<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>notrufe sowie in einer Vielzahl von Fachtagen, die lokal <strong>und</strong> regional von den Unterstützungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> den Vernetzungsgremien organisiert werden, seinen Ausdruck <strong>und</strong><br />

Rahmen findet.<br />

Trotz dieser Expansion, Differenzierung <strong>und</strong> Konsolidierung zeichnen sich drei Problemkreise ab: Erstens<br />

stellen sich <strong>für</strong> die Schutz- <strong>und</strong> Unterstützungseinrichtungen immer wieder existenzielle Fragen<br />

der Finanzierung, zweitens ist die Versorgungslandschaft uneinheitlich <strong>und</strong> unübersichtlich aufgr<strong>und</strong><br />

der unterschiedlichen Regelungen auf Landes- <strong>und</strong> kommunaler Ebene <strong>und</strong> drittens erreichen nicht<br />

alle Betroffenen Schutz oder Beratung. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde in dem Koalitionsvertrag der CDU,<br />

FDP <strong>und</strong> CSU von 2009 vereinbart, dass ein „<strong>Bericht</strong> zur Lage der <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser“<br />

erstellt werden soll.<br />

A2 Reichweite der Analyse <strong>und</strong> Ziel der Ist-Analyse<br />

Deutschland verfügt über ein ausdifferenziertes Hilfesystem <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong>. Ziel der<br />

Bestandsaufnahme ist es, ein möglichst vollständiges Bild des existierenden Systems spezialisierter<br />

Hilfen bei Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> zu erstellen <strong>und</strong> ergänzend nicht spezialisierte Unterstützungsangebote<br />

nach Indikatoren einzubeziehen. Diese Ist-Analyse ist an einem „Leitbild“ orientiert, das die<br />

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