17.10.2013 Aufrufe

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

tisch <strong>für</strong> dieses Arbeitsfeld. Dieser Zustand ist kein vorübergehender, sondern ein seit Jahrzehnten<br />

chronischer. Es stellt sich die Frage, ob die Einrichtungen in dieser Situation in der Lage sind,<br />

Angebote so weiterzuentwickeln <strong>und</strong> Zugangsschwellen so zu senken, dass mehr des faktisch<br />

existierenden Unterstützungsbedarfs in konkrete Nachfrage <strong>und</strong> Inanspruchnahme umgewandelt<br />

werden kann (vgl. Punkt 2), wie es z. B. die Umsetzung der Behindertenkonvention erfordert.<br />

Überwiegend sind sie mit dem Erhalt des Status Quo befasst <strong>und</strong> Gleiches gilt <strong>für</strong> die in der Verwaltung<br />

der Länder <strong>und</strong> Kommunen engagierten Zuständigen.<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• Einheitliche, sichere Regelung einer angemessenen Finanzierung in den Haushalten von<br />

Ländern <strong>und</strong> Kommunen in Form von:<br />

o Mehr infrastruktursichernde Zuwendungsfinanzierung, weniger anlassabhängige Tagessatzfinanzierung.<br />

o Koordinierte Mischfinanzierung: Finanzierungsquellen aufeinander abstimmen.<br />

o Konsensual ausgerichtete Bedarfsplanung insb. auf lokaler <strong>und</strong> regionaler Ebene (vgl.<br />

Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. III.).<br />

9) Für Probleme, die mit der Refinanzierung der Inanspruchnahme durch bestimmte Gruppen<br />

oder in bestimmten Situationen auftreten bzw. die durch schwankende Inanspruchnahme<br />

entstehen, tragen die Einrichtungen das Risiko (vgl. B3.1.4).<br />

Die Bestandsaufnahme zeigte alle seit Jahren diskutierten Probleme der Refinanzierbarkeit:<br />

<strong>Frauen</strong>häuser erbringen Leistungen, die ihnen im ungünstigen Fall nicht erstattet werden z.B.<br />

wenn <strong>Frauen</strong> keine Ansprüche haben, wenn Aufenthalte besonders kurz oder lang dauern usw.<br />

<strong>Frauen</strong>häuser finden in ihren Bestreben, möglichst keine schutzsuchende Frau abweisen zu müssen,<br />

<strong>für</strong> diese Probleme fast immer Lösungen. Von Fall zu Fall wird entweder eine Regelung über<br />

den Kostenträger erwirkt oder aber die Kosten werden aus Mitteln des Trägervereins, Spenden<br />

oder Bußgeldern gedeckt. Damit wird das Kostenrisiko <strong>für</strong> bestimmte Problemlagen mehrheitlich<br />

den Einrichtungen angelastet <strong>und</strong> die öffentliche Hand entlastet. Das größte Problem stellen sehr<br />

kurze Aufenthalte von <strong>Frauen</strong> mit ihren Kindern im <strong>Frauen</strong>haus dar, wenn die Finanzierung über<br />

die individuellen Ansprüche der <strong>Frauen</strong> geregelt ist <strong>und</strong> diese Anträge nicht gestellt werden können,<br />

weil die Frau die Einrichtung bereits wieder verlassen hat. Für <strong>Frauen</strong>häuser, die eine Finanzierung<br />

<strong>für</strong> die vorgehaltene Anzahl von Plätzen haben, stellt dies kein gravierendes Problem dar.<br />

Das Verfahren der Beantragung <strong>und</strong> Abrechnung bei mehreren Geldgebern sowie das Einwerben<br />

von Eigenmitteln lasten auf den Fachberatungsstellen ebenso wie auf den <strong>Frauen</strong>häusern.<br />

Fachberatungsstellen erhalten eine Finanzierung, die unabhängig von der Anzahl der Klientinnen<br />

ist, müssen jedoch in ihren Rechenschaftsberichten die Zahl der Nutzerinnen <strong>und</strong> der Beratungsst<strong>und</strong>en<br />

detailliert nachweisen. Ändert sich das Nutzungsverhalten, kann es Konsequenzen <strong>für</strong><br />

die Förderung haben. Nimmt die Nachfrage zu, werden die Personalmittel nicht entsprechend<br />

erhöht. Die Fachberatungsstellen regulieren die Situation dann, indem sie die Standardanzahl<br />

von Beratungsst<strong>und</strong>en pro Beratungsverlauf kürzen, um lange Wartezeiten zu verhindern. Damit<br />

217

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!