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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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können <strong>und</strong> dass diese Angebotsform gerade <strong>für</strong> bestimmte Zielgruppen wie von Zwangsverheira‐<br />

tung bedrohte oder betroffene junge <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Mädchen Vorzüge gegenüber dem persönlichen<br />

Kontakt aufweist.<br />

Aber auch Aktionsformen aus der Zivilgesellschaft wie beispielsweise die Online‐Kampagne „#ich‐<br />

habnichtangezeigt“, deren Zielsetzung in erster Linie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit <strong>für</strong> „das<br />

immer noch tabuisierte Ausmaß sexualisierter Gewalt“ ist, können zur Überwindung von Barrieren<br />

des Hilfesystems beitragen, indem sie Opfern von Gewalt eine niederschwellige, geschützte Platt‐<br />

form <strong>für</strong> informellen Erfahrungsaustausch mit ähnlich Betroffenen bieten <strong>und</strong> über eingeb<strong>und</strong>ene<br />

Erstinformationen eine Türöffnerfunktion zum Hilfesystem übernehmen können.<br />

An diesen Beispielen zeigt sich: Für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Hilfesystems <strong>für</strong> gewalt‐<br />

betroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder ist es von maßgeblicher Bedeutung, die große gesellschaftliche<br />

Dynamik im Bereich der neuen Medien mit ihren Chancen aktiv zu nutzen <strong>und</strong> deren eventuelle Risi‐<br />

ken rechtzeitig zu erkennen.<br />

Beratungs‐ <strong>und</strong> Schutzeinrichtungen, deren Koordinierungsstellen <strong>und</strong> Zusammenschlüsse auf Bun‐<br />

des‐ <strong>und</strong> Länderebene sowie alle verantwortlichen Akteure in B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern werden sich mit den<br />

Herausforderungen <strong>und</strong> Auswirkungen der neuen Medien im Bereich der Beratungsarbeit, der Quali‐<br />

tätssicherung, der Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> des Zugangs zum Hilfesystem verstärkt auseinanderset‐<br />

zen müssen.<br />

2.12 Bedarfsanalyse <strong>und</strong> Bedarfsplanung als notwendige Bestandteile einer koordinierten Wei‐<br />

terentwicklung des Hilfesystems<br />

Ob die Angebotsstruktur der Bedarfslage der <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder gerecht wird, lässt sich nicht<br />

generell bejahen oder verneinen. Die empirischen Bef<strong>und</strong>e erlauben den Schluss, dass derzeit von<br />

einer regional ungleich verteilten Versorgung mit Hilfe‐ <strong>und</strong> Unterstützungsangeboten auszugehen<br />

ist <strong>und</strong> es insbesondere an flexiblen (vor allem ambulanten) Angeboten fehlt.<br />

Um das Ziel einer bedarfsgerecht gesteuerten <strong>und</strong> abgestimmten Weiterentwicklung des Hilfesys‐<br />

tems zu erreichen, bedarf es nach Einschätzung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, die die Studie<br />

erstellt hat, des Einsatzes von Instrumenten, mit denen der Bedarf genauer analysiert <strong>und</strong> die Her‐<br />

ausforderungen vorausschauend planerisch angegangen werden können. Unter Einbindung der be‐<br />

troffenen Einrichtungen, Verbände <strong>und</strong> zuständigen Entscheidungsträger sollte der Bedarf ein‐<br />

schließlich der Qualitätsanforderungen, der Kostenstruktur <strong>und</strong> ggf. normierten Standards<br />

konsensual abgestimmt werden. Eine solche als wünschenswert erachtete Bedarfsplanung könnte<br />

landesweit, regional differenziert oder kommunal ansetzen. Im Rechtsgutachten wird hierzu eine<br />

Anlehnung an schon bestehende Modelle der Bedarfsplanung <strong>für</strong> soziale Dienstleistungen vorge‐<br />

schlagen (z.B. in Anlehnung an die allgemeine kommunale Sozialplanung, die Krankenhaus‐ <strong>und</strong> Pfle‐<br />

geplanung oder die <strong>Jugend</strong>hilfeplanung).<br />

2.13 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> b<strong>und</strong>esrechtliche Regelungen zur besseren<br />

Einbindung von Hilfen <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder in die geltenden Sozial‐<br />

leistungsgesetze<br />

Ein wesentlicher Teil des rechtlichen Gutachtens ist der Frage gewidmet, ob <strong>und</strong> unter welchen Vo‐<br />

raussetzungen b<strong>und</strong>esgesetzliche Regelungen mit dem Ziel einer besseren rechtlichen Verankerung<br />

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