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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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zw. Bedrohungslage entfliehen musste <strong>und</strong> keine Zeit mehr hatte, Unterlagen mitzunehmen, die<br />

ihre finanzielle Situation betreffen. 152<br />

(2) Reformoptionen<br />

Das Problem kann durch Verfahrensabläufe abgemildert werden, die die einstweilen bestehenden<br />

Schwierigkeiten, die Einkommens- <strong>und</strong> Vermögenslage aufzuklären, im Interesse der Frau vorläufig<br />

regeln (dazu sogleich B. II.).<br />

Empfohlen wird zudem, im Interesse eines niedrigschwelligen Zugangs zu den Angeboten von <strong>Frauen</strong>häusern<br />

die Leistung ohne Rücksicht auf Einkommen <strong>und</strong> Vermögen anzubieten. 153 Insoweit wird<br />

vorgeschlagen, sich an § 68 Abs. 2 S. 1 SGB XII zu orientieren, wonach Leistungen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten ohne Rücksicht auf Einkommen <strong>und</strong> Vermögen erbracht werden,<br />

soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Dieser Gedanke (Kostenfreiheit) müsste in den genannten<br />

Leistungsgesetzen (SGB II, SGB XII, AsylbLG) an geeigneter Stelle übernommen werden, etwa in § 19<br />

SGB XII, den §§ 11 ff. SGB II oder § 7 AsylbLG. Dieser Vorschlag sollte insbesondere mit Blick auf die<br />

psychosoziale Betreuung der <strong>Frauen</strong> in <strong>Frauen</strong>häusern geprüft werden.<br />

Allerdings ist zu bedenken, dass es (wie die Zahlen der empirischen Untersuchung zeigen) 154 durchaus<br />

<strong>Frauen</strong> gibt, die z.B. als sog. Selbstzahlerinnen einen finanziellen Eigenbeitrag leisten. So drängend<br />

das Problem der Armut von <strong>Frauen</strong> in <strong>Frauen</strong>häusern ist, 155 so wenig darf generell Armut unterstellt<br />

werden, zumal die gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> aus allen Gesellschaftsschichten stammen. 156 Wer<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich über Einkommen <strong>und</strong> Vermögen verfügt, aber aufgr<strong>und</strong> der Flucht einstweilen keinen<br />

Zugriff darauf hat, könnte also durchaus einen finanziellen Beitrag nach Maßgabe des verfügbaren<br />

Einkommens <strong>und</strong> Vermögens leisten.<br />

Das kann auch nachträglich geschehen, etwa dann, wenn der Aufenthalt im <strong>Frauen</strong>haus abgeschlossen<br />

ist. Eine solche nachträgliche Kostenbeitragspflicht, <strong>für</strong> die typischerweise zahlreiche Zumutbarkeitsgrenzen<br />

gelten, könnte sich an der Regelung der Kostenbeitragspflicht der §§ 91 ff. Sozialgesetz-<br />

152 Beachte insofern auch § 9 Abs. 4 SGB II: „Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch<br />

oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder <strong>für</strong> den dies eine<br />

besondere Härte bedeuten würde.“<br />

153 Deutscher Verein <strong>für</strong> öffentliche <strong>und</strong> private Fürsorge, Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung<br />

von <strong>Frauen</strong>häusern vom 15.7.2010 (DV 10/10 - AF III), S. 14, http://www.deutscher-verein.de/05empfehlungen/empfehlungen_archiv/2010/pdf/DV%2010-10.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

154 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.4.<br />

155 Sellach, Monitoring zu den Wirkungen von SGB II auf <strong>Frauen</strong>hausbewohnerinnen <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>häuser, in:<br />

Klute/Kotlenga (Hrsg.), Sozial- <strong>und</strong> Arbeitsmarktpolitik nach Hartz. Fünf Jahre Hartzreformen: Bestandsaufnahme<br />

– Analysen – Perspektiven, 2008, S. 74 (86 f.).<br />

156 BMFSFJ (Hrsg.), Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> in Paarbeziehungen. Eine sek<strong>und</strong>äranalytische Auswertung zur Differenzierung<br />

von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren <strong>und</strong> Unterstützung nach erlebter Gewalt. Ein Forschungsprojekt<br />

des Interdisziplinären Zentrums <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Geschlechterforschung (IFF) der Universität<br />

Bielefeld; durchgeführt von Dr. Monika Schröttle (Projektleitung) unter Mitarbeit von Dipl.-Soz.wiss. Nicole Ansorge,<br />

Interdisziplinäres Zentrum <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld, in Kooperation<br />

mit dem Statistischen Beratungszentrum der Universität Bielefeld, Enddokumentation November<br />

2008, S. 121, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/gewalt-paarbeziehunglangfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

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