Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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So war die Gründung des ersten deutschen <strong>Frauen</strong>hauses in Berlin mit finanzieller Unterstützung des<br />
B<strong>und</strong>es im Jahr 1976 ein Meilenstein in der Entwicklung einer geschlechtergerechten Politik zum<br />
Schutz von <strong>Frauen</strong> vor Gewalt <strong>und</strong> eine wegweisende Entscheidung <strong>für</strong> den Aufbau von Hilfsangebo‐<br />
ten mit eigener Fachlichkeit, die an der Lebenslage gewaltbetroffener <strong>Frauen</strong> orientiert sind. Mit<br />
zahlreichen weiteren Maßnahmen <strong>und</strong> modellhaften Projekten, die später Teil der Regelversorgung<br />
geworden sind, hat die B<strong>und</strong>esregierung die Entwicklung, die Professionalisierung <strong>und</strong> den Ausbau<br />
der Hilfen <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder seitdem aktiv vorangetrieben.<br />
Mit ihrem ersten Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt an <strong>Frauen</strong> hatte die B<strong>und</strong>esregierung 1999<br />
erstmals ein umfassendes Konzept <strong>für</strong> alle Ebenen der Gewaltbekämpfung vorgelegt – von der Prä‐<br />
vention über die Täterarbeit <strong>und</strong> die bessere Vernetzung von Hilfsangeboten <strong>für</strong> die Opfer bis hin zu<br />
rechtlichen Maßnahmen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Der Akti‐<br />
onsplan setzte auch Akzente auf Kooperation zwischen staatlichen Institutionen <strong>und</strong> nichtstaatlichen<br />
Projekten, auf eine b<strong>und</strong>esweite Vernetzung von Hilfsangeboten sowie auf den relativ neuen Bereich<br />
der Täterarbeit. Teil dieses Aktionsplanes waren u.a. das Gewaltschutzgesetz (nunmehr seit 10 Jah‐<br />
ren in Kraft) <strong>und</strong> die erste große repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen <strong>Frauen</strong>. Sie zeigte:<br />
<strong>Frauen</strong> aller Altersgruppen, Schichten <strong>und</strong> ethnischen Zugehörigkeiten in Deutschland sind zu unter‐<br />
schiedlichen Zeitpunkten im Lebensverlauf in einem hohen Maß von geschlechtsspezifischen Gewalt‐<br />
formen betroffen. Alle Formen von Gewalt sind mit – zum Teil erheblichen – ges<strong>und</strong>heitlichen, psy‐<br />
chischen <strong>und</strong> psychosozialen Folgen verb<strong>und</strong>en. Die Erfahrungen von Gewalt behindern in unter‐<br />
schiedlichen Phasen im Lebenslauf die Verwirklichung von Lebenschancen nachhaltig. Bereits die in<br />
Kindheit <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> gemachten Gewalterfahrungen sind die stärksten Prädiktoren <strong>für</strong> eine evtl. Op‐<br />
fer‐ <strong>und</strong>/oder Täterrolle im Erwachsenenleben.<br />
Seit September 2007 setzt die B<strong>und</strong>esregierung ihren zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Ge‐<br />
walt gegen <strong>Frauen</strong> mit über 130 Maßnahmen um. Seine Schwerpunkte liegen u.a. im Bereich der<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Versorgung, in der Gewaltbetroffenheit bestimmter Gruppen wie <strong>Frauen</strong> mit Mig‐<br />
rationshintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> mit Behinderungen etc.<br />
Zentrales Vorhaben der laufenden Legislaturperiode ist die Einrichtung eines b<strong>und</strong>esweiten Hilfetele‐<br />
fons „Gewalt gegen <strong>Frauen</strong>“. Die kostenlose, r<strong>und</strong>‐um‐die‐Uhr erreichbare Rufnummer bei allen<br />
Formen von Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> wird Ende 2012/ Anfang 2013 frei geschaltet werden können.<br />
Durch diese Maßnahme können <strong>Frauen</strong> mit unterschiedlichen Lebensläufen <strong>und</strong> in unterschiedlichs‐<br />
ten Lebenssituationen leichten Zugang zum Hilfesystem finden.<br />
Eine lebensverlaufsorientierte Anti‐Gewalt‐Politik muss der Individualität in den Formen, Verläufen<br />
<strong>und</strong> Auswirkungen erfahrener Gewalt <strong>und</strong> der Heterogenität des biografischen <strong>und</strong> sozialräumlichen<br />
Umfeldes <strong>für</strong> die Bewältigung der Gewaltfolgen Rechnung tragen; denn es gilt: „Gewalt ist nicht<br />
gleich <strong>und</strong> macht nicht gleich“.<br />
Im Sinne dieses skizzierten gleichstellungspolitischen Gr<strong>und</strong>verständnisses geht es im vorliegenden<br />
<strong>Bericht</strong> darum, die notwendige Differenzierung der Unterstützungsbedarfe vorzunehmen <strong>und</strong> die<br />
daraus erwachsenden Anforderungen an das Hilfesystem <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren<br />
Kinder zu beschreiben.<br />
1.2 Aufgabenstellung <strong>für</strong> den <strong>Bericht</strong> der B<strong>und</strong>esregierung; Zielsetzung des <strong>Bericht</strong>s<br />
1.2.1 Ausgangspunkt <strong>und</strong> Aufbau des <strong>Bericht</strong>s<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung setzt mit dem <strong>Bericht</strong> ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag <strong>für</strong> die 17. Legis‐<br />
laturperiode vom 28. Oktober 2009 3 um, in dem zwischen den Regierungsfraktionen CDU, CSU <strong>und</strong><br />
3 „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU <strong>und</strong> FDP 17. Legislaturperiode, Erscheinungsdatum<br />
28. Oktober 2009; S.70; „ Das Hilfesystem im Bereich Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> soll im Bereich der B<strong>und</strong>eszuständigkeit weiter gestützt werden.<br />
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