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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Abbildung 67: Geschätzter Anteil der <strong>Frauen</strong>, die in Fachberatungsstellen in 2010 Anträge nach<br />

dem Gewaltschutzgesetz gestellt haben (in% der Fachberatungsstellen)<br />

Quelle: Bestandsaufnahme <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder 2011 – BMFSFJ/SoFFI F., Befragung der Fachberatungsstellen, Datenbasis:<br />

n=188<br />

Im Folgenden wird ein Blick auf die Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes b<strong>und</strong>esweit geworfen,<br />

aufgeschlüsselt nach § 1 (Schutz vor Gewalt <strong>und</strong> Nachstellung) <strong>und</strong> § 2 (Wohnungsüberlassung).<br />

Der Anteil der Wohnungsüberlassungen an den einstweiligen Anordnungen ist gering, die Schutzanordnungen<br />

überwiegen deutlich.<br />

Tabelle 9: Anzahl der Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz nach §§ 1, 2 GewSchG in 2010<br />

B<strong>und</strong>esland § 1 GewSchG § 2 GewSchG<br />

Berlin 2170 113<br />

Bremen 637 105<br />

Hamburg 1264 272<br />

Baden-Württemberg 2758 666<br />

Bayern 4741 1549<br />

Hessen 2589 452<br />

Niedersachsen 3248 556<br />

Nordrhein-Westfalen 9740 2659<br />

Rheinland-Pfalz 2054 525<br />

Saarland 591 88<br />

Schleswig-Holstein 1299 171<br />

Brandenburg 702 187<br />

Mecklenburg-Vorpommern 386 83<br />

Sachsen 888 298<br />

Sachsen-Anhalt 550 87<br />

Thüringen 636 135<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Fachserie 10, Reihe 2.2, 2010<br />

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