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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Beispiel Esslingen: 581<br />

„In tatsächlicher Höhe sind auch die zur Kostendeckung in den <strong>Frauen</strong>häusern erhobenen<br />

Tagessätze <strong>für</strong> die Unterkunft <strong>und</strong> Heizung als Bedarf anzuerkennen.“<br />

Beispiel Landkreis Saalekreis: 582<br />

„Bei Gemeinschaftsunterkünften (z. B. <strong>Frauen</strong>häuser, Obdachlosenunterkünfte,<br />

Wohnheime <strong>für</strong> Spätaussiedler <strong>und</strong> Asylbewerber) sind die Tages- bzw. Monatssätze als<br />

angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen.“<br />

Beispiel Stadt Krefeld: 583<br />

„Die Kosten der Unterkunft, die <strong>für</strong> den Aufenthalt im <strong>Frauen</strong>haus anfallen, gelten immer<br />

als angemessen <strong>und</strong> werden zweckmäßigerweise direkt mit dem <strong>Frauen</strong>haus abgerechnet.“<br />

Beispiel Gera: 584<br />

„Die Kosten der Unterkunft, die <strong>für</strong> den Aufenthalt im <strong>Frauen</strong>haus (längstens 6 Monate)<br />

anfallen, werden zweckmäßigerweise direkt mit dem <strong>Frauen</strong>haus abgerechnet. Wird ein<br />

auswärtiges <strong>Frauen</strong>haus in Anspruch genommen erfolgt gem. § 36a SGB II ein Kostenerstattungsverfahren<br />

zwischen den zuständigen Leistungsträgern nach dem Bruttoprinzip<br />

(ohne Abzug des erstatteten B<strong>und</strong>esanteils).<br />

581<br />

Landkreis Esslingen, Richtlinien des Landkreises Esslingen zu den kommunalen Leistungen nach §§ 22 <strong>und</strong><br />

23 SGB II. Stand: 1.4.2010, S. 7 (Nr. 22.3.3), http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-+-AE-<br />

Esslingen-LK---01.04.2010.pdf (abgerufen am 30.1.2012).<br />

582<br />

Landkreis Saalekreis, KdU-Richtlinie gemäß Beschluss-Nr. 205-17/10, Stand: 1.4.2010, § 3 Ziff. 1.3,<br />

http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU--Saalekreis-LK---01.04.2010.pdf (abgerufen am<br />

30.1.2012).<br />

583<br />

Stadt Krefeld, Richtlinie „Kosten der Unterkunft <strong>und</strong> Heizung gem. § 22 SGB II / 29 SGB XII“, S. 56 (Nr. VI.3),<br />

(abgerufen am 5.101.2011). – Hervorhebungen hinzugefügt.<br />

584<br />

Stadt Gera, Richtlinie zur Gewährung der Kosten der Unterkunft <strong>und</strong> Heizung bei Leistungsanträgen im<br />

Rahmen des SGB II <strong>und</strong> SGB XII – Unterkunftsrichtlinie –, Stand: 1.3.2011, S. 5 (Nr. 6), http://www.haraldthome.de/media/files/Kdu2/KdU-Gera---1.3.2011.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

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