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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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die Finanzierung von Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt durch b<strong>und</strong>esweit einheitliche Vorgaben<br />

umfassend geregelt würden.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Rechtsgutachtens erscheint es derzeit plausibel <strong>und</strong> realistisch, dass die fest‐<br />

gestellten Defizite im Wege behutsamer, aber effektiver Fortentwicklung des geltenden Rechts auf<br />

b<strong>und</strong>esgesetzlicher oder landesgesetzlicher Ebene sowie durch aktive Nutzung konsensualer Instru‐<br />

mente auf untergesetzlicher Ebene angegangen werden können, ohne dass dazu eine b<strong>und</strong>esgesetz‐<br />

liche Neuordnung mit Auswirkung auf die Verteilung der Finanzierungsverantwortlichkeiten erforder‐<br />

lich wäre.<br />

Um die durch die Bestandsaufnahme zu Tage getretenen Schwachstellen des Hilfesystems auszuglei‐<br />

chen, bedarf es des Engagements <strong>und</strong> des Zusammenwirkens aller maßgeblichen Akteure in B<strong>und</strong>,<br />

Ländern <strong>und</strong> Kommunen. Es ist daher folgerichtig, dass das Rechtsgutachten sowohl Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen enthält, die sich an den B<strong>und</strong> richten, als auch solche, die in die Zuständigkeit der<br />

Länder <strong>und</strong> Kommunen fallen.<br />

3.2 Notwendigkeit eines verstetigten b<strong>und</strong>esweiten Monitorings <strong>und</strong> einer Indikatorik zur Beur‐<br />

teilung der Bedarfsgerechtigkeit der Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt<br />

Die Bestandsaufnahme macht deutlich, dass eine f<strong>und</strong>ierte Einschätzung des quantitativen <strong>und</strong> quali‐<br />

tativen Bedarfs an Unterstützungseinrichtungen allein aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden Erkenntnisse zur<br />

Inanspruchnahme <strong>und</strong> zur Auslastung der bestehenden Angebote nicht möglich ist. Ohne eine solche<br />

Informationsgr<strong>und</strong>lage fehlt auch Überlegungen zur Orientierung der Versorgungsdichte an bevölke‐<br />

rungsbasierten Bemessungszahlen eine f<strong>und</strong>ierte Begründung.<br />

Es bedarf daher auf B<strong>und</strong>esebene der Entwicklung von Instrumenten <strong>für</strong> ein Monitoring <strong>und</strong> <strong>für</strong> eine<br />

verstetigte Indikatorik, anhand derer aktualisierte Daten zur Prävalenz von Gewalt im Lebensverlauf<br />

von <strong>Frauen</strong>, insbesondere in engen persönlichen Beziehungen, differenzierte Informationen zur Inan‐<br />

spruchnahme von Unterstützungsangeboten <strong>und</strong> zur Wahrnehmung rechtlicher Instrumente des<br />

Gewaltschutzes <strong>und</strong> Anhaltspunkte zur Frage der Kongruenz von Angebot, tatsächlicher Inanspruch‐<br />

nahme <strong>und</strong> Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von Gewalter‐<br />

fahrungen gewonnen werden können. Ziel sollte ein einfach handhabbares, kontinuierliches <strong>und</strong><br />

kostengünstiges Instrumentarium zur Gewinnung der Daten sein, das B<strong>und</strong>, Länder, Kommunen <strong>und</strong><br />

Einrichtungen zur Planung <strong>und</strong> Evaluierung von strukturellen <strong>und</strong> rechtlichen Maßnahmen im Kon‐<br />

text der Gewaltschutzpolitik einsetzen können.<br />

Die Notwendigkeit systematischen Monitorings ergibt sich nicht zuletzt aus den im Rechtsgutachten<br />

aufgezeigten verfassungsrechtlichen Beobachtungspflichten des B<strong>und</strong>es; sie wird zudem gestützt<br />

durch das von Deutschland bereits gezeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung <strong>und</strong><br />

Bekämpfung von Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> häuslicher Gewalt 32 , das unter anderem in Art. 11 Maß‐<br />

gaben zur Datensammlung <strong>und</strong> Forschung auf nationaler Ebene beinhaltet.<br />

Überlegungen <strong>für</strong> eine verstetigte Indikatorik sind derzeit Gegenstand einer durch das B<strong>und</strong>esminis‐<br />

terium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, <strong>Senioren</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> in Auftrag gegebenen Studie. Diese Studie ist noch<br />

nicht abgeschlossen; erste Zwischenergebnisse sind jedoch bereits in die Bestandsaufnahme <strong>für</strong> die‐<br />

sen <strong>Bericht</strong> eingeflossen. Die Studie wird Vorschläge aufzeigen, ob <strong>und</strong> wie die B<strong>und</strong>esregierung auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage bestehenden Datenmaterials bzw. leicht modifizierbarer bestehender Datenerfassungen<br />

kontinuierlich <strong>und</strong> in regelmäßigen Abständen repräsentativ Ausmaß, Formen <strong>und</strong> Folgen von Gewalt<br />

gegen <strong>Frauen</strong>/ Männer <strong>und</strong> die Wirkungen der Anti‐Gewalt‐Politik bei Institutionen, Organisationen<br />

32<br />

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> häuslicher Gewalt vom 11.Mai 2011, SEV<br />

Nr. 210.<br />

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