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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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zwei Opferberaterinnen <strong>und</strong> seit 2008 eine Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>beraterin zur Verfügung (Coelen/Evers<br />

2008). Die Interventionsstellen werden über die Landesregierung finanziert.<br />

• In Schleswig-Holstein wurden seit 2001 im Kontext des landesweiten Kooperations- <strong>und</strong> Interventionskonzepts<br />

bei häuslicher Gewalt KIK (B<strong>und</strong>esmodellprojekt) Interventionsstellen<br />

eingerichtet. KIK wird in Schleswig-Holstein flächendeckend in elf Kreisen <strong>und</strong> vier kreisfreien<br />

Städten umgesetzt. Neben der pro-aktiven Beratung nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher<br />

Gewalt organisieren sie die regionale Kooperation. 18 Die Interventionsstellen werden über<br />

die Landesregierung finanziert.<br />

• In Rheinland-Pfalz wurden ab 2002 im Rahmen des landesweiten rheinland-pfälzischen Interventionsprojekts<br />

bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) Interventionsstellen eingerichtet.<br />

2010 war erreicht, dass es mindestens in jeder Polizeidirektion eine Interventionsstelle<br />

gibt. Es sind inzwischen 18 Stellen. Sie werden von der Landesregierung finanziert.<br />

• In Niedersachsen wurde ab 2006 ein ähnliches Konzept umgesetzt. Hier heißen die Einrichtungen<br />

<strong>für</strong> pro-aktive Beratung Beratungs- <strong>und</strong> Interventionsstellen gegen Gewalt (BISS). In<br />

Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist ein BISS-Beratungsangebot vorhanden.<br />

Überwiegend wurde die BISS-Aufgabe an bestehende <strong>Frauen</strong>beratungsstellen angegliedert<br />

(Löbmann/Herbers 2005). Es gibt 29 BISS-Beratungsstellen mit insgesamt ca. 45 Standorten.<br />

Sie werden von der Landesregierung finanziert.<br />

• In Berlin übernahm die Hotline des Berliner Interventionsprojekts bei häuslicher Gewalt (BIG)<br />

<strong>und</strong> die angeschlossenen fünf <strong>Frauen</strong>beratungsstellen die Interventionsstellenarbeit im<br />

Rahmen des Berliner Landeskonzepts der Kooperation bei häuslicher Gewalt (Kavemann/<br />

Grieger 2006). Sie werden von der Landesregierung finanziert.<br />

• Ein landesweites Konzept angegliedert an eine Landeskoordinierungsstelle gibt es auch in<br />

Sachsen-Anhalt. Die vier Interventionsstellen werden von der Landesregierung finanziert.<br />

• In Hessen entwickelte sich das Angebot von 22 Interventionsstellen im Rahmen der Umsetzung<br />

des Landesaktionsplans.<br />

In anderen Ländern vollzog sich der Aufbau von Interventionsstellen nicht nach einem Gesamtkonzept.<br />

Die pro-aktive Arbeit entwickelte sich dann auf Initiative von Kommunen oder einzelnen Einrichtungen<br />

bzw. lokalen R<strong>und</strong>en Tischen oder sie wurde Beratungsstellen im Rahmen der Finanzierungsverträge<br />

zur Auflage gemacht – meist ohne das Volumen zu erhöhen. Das Bild ist uneinheitlich.<br />

Es gibt bevölkerungsreiche Länder wie NRW oder Bayern, in denen es kaum Interventionsstellen gibt,<br />

<strong>und</strong> bevölkerungsarme Länder wie Sachsen oder Thüringen, die eine gewisse Zahl eingerichtet haben.<br />

Aus mehreren B<strong>und</strong>esländern liegen unterschiedlich ausführliche Jahresberichte der Interventionsstellen<br />

<strong>für</strong> 2010/2011 vor, auf die im Folgenden eingegangen wird. Es gibt jedoch keine systematische<br />

Dokumentation der Arbeit der Interventionsstellen.<br />

Interventionsstellen werden überwiegend aufgr<strong>und</strong> der polizeilichen Information tätig. Von daher<br />

beobachten sie die Aktivitäten der Polizei bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt. So konnte in Ba-<br />

18 Zum Modellprojekt KIK-Schleswig-Holstein vgl. WiBIG 2004 b.<br />

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