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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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• Zuschneiden von niedrigschwelligen Zugängen <strong>und</strong> Informationen auf <strong>Frauen</strong> mit Volks-/<br />

Hauptschulabschluss <strong>und</strong> geringem Einkommen.<br />

• Regelmäßige Erhebungen von Bedarf <strong>und</strong> Nutzung (vgl. Punkt 1) können Aufschluss darüber<br />

geben, ob diese Gruppen ihrem Bedarf entsprechend längerfristig mehr im Unterstützungssystem<br />

ankommen.<br />

13) Eine Lösung der Finanzierung, eine Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten, eine Verbesserung<br />

der personellen Ausstattung <strong>und</strong> eine offensive, gesellschaftsweite Öffentlichkeitsarbeit<br />

sind Elemente einer Politik, die geeignet ist, den Unterstützungsbedarf zu decken.<br />

Ergebnis der Bestandsaufnahme ist die Erkenntnis, dass Unterstützungseinrichtungen bei Gewalt<br />

gegen <strong>Frauen</strong> einerseits in großer Zahl vorhanden sind, dass sie ein breites Angebotsspektrum<br />

vorhalten <strong>und</strong> sowohl fallbezogen als auch fallübergreifend kooperieren <strong>und</strong> fortbilden, dass sie<br />

jedoch zu geringe Ressourcen haben, um alle diese Angebote regelmäßig, verlässlich <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle<br />

Zielgruppen durchführen zu können. Angesichts der Tatsache, dass Unterstützungsbedarf von<br />

<strong>Frauen</strong> nach Gewalterleben keineswegs immer gedeckt ist, sollte daran gearbeitet werden, die<br />

Zugänglichkeit <strong>und</strong> Erreichbarkeit der Einrichtungen noch zu verbessern durch z.B.<br />

• eine verlässliche <strong>und</strong> ausreichende Finanzierung der Arbeit. Es zeigte sich, dass der<br />

Zwang zu jährlicher Neubeantragung der Mittel den Mitarbeiterinnen nicht ein ausreichendes<br />

Maß an Sicherheit verleihen kann, selbst wenn in der Praxis über Jahre keine<br />

Kürzungen erfolgen. „Wer mit dem Rücken zur Wand steht, kann anderen nicht den Rücken<br />

stärken“ ist die Maxime der Fachberatungsstellen am R<strong>und</strong>en Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“,<br />

sie bringt den Belastungsaspekt ungesicherter Finanzierung auf den<br />

Punkt. Zudem verschlingen die mehrfachen Antragstellungen <strong>und</strong> Abrechnungen sowie<br />

Dokumentationen <strong>für</strong> mehrere Finanzgeber bei der üblichen Mischfinanzierung der Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Notwendigkeit, Eigenmittel einzuwerben, kostbare Beratungszeiten<br />

von Fachpersonal. Erforderlich ist eine Übernahme der Zuständigkeit <strong>für</strong> diese wichtige<br />

Aufgabe als Aspekt der Daseinsvorsorge, die nicht zwischen Land <strong>und</strong> Kommune hin- <strong>und</strong><br />

hergeschoben werden sollte, sowie eine Prüfung der sog. „freiwilligen Aufgaben“ mit<br />

dem Ziel, einer Absicherung von spezialisierten Schutz- <strong>und</strong> Unterstützungsangeboten;<br />

• mehr Telefonzeiten in Fachberatungsstellen <strong>und</strong> mehr Ressourcen <strong>für</strong> Online-Beratung,<br />

um Beratung niedrigschwelliger zu machen;<br />

• Nachtdienste in <strong>Frauen</strong>häusern durch professionelles Personal. Sie erlauben den Bewohnerinnen<br />

die Konzentration auf ihre eigene Situation, entlasten sie von teilweise überfordernden<br />

Telefondiensten <strong>und</strong> tragen zur Professionalisierung <strong>und</strong> Qualität der Einrichtungen<br />

bei. Länder <strong>und</strong> Kommunen sollten im Sinnen der Qualitätssicherung Lösungen<br />

finden;<br />

• Verbesserung der räumlichen Ausstattung der Einrichtungen. Im Hinblick auf Barrierefreiheit<br />

aller Einrichtungen oder die Unterbringungen von <strong>Frauen</strong> mit Söhnen im jugendlichen<br />

Alter in <strong>Frauen</strong>häusern sind Umbauten erforderlich, um diese Gruppen nicht vom<br />

Schutz auszuschließen. Länder <strong>und</strong> Kommunen sollten im Sinne der Gleichbehandlung aller<br />

Betroffenen nach Lösungen suchen;<br />

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