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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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• Verstöße nach § 4 Gewaltschutzgesetz<br />

Die PKS weist <strong>für</strong> 2009 insgesamt 5.362 Fälle von Verstößen nach § 4 GewSchG aus, die von 3.502<br />

Personen begangen wurden. Es handelte sich um 3.332 Männer <strong>und</strong> 170 <strong>Frauen</strong> (5%).<br />

Die Anzahl der Verstöße weist auf die Notwendigkeit hin, dass <strong>Frauen</strong>häuser parallel zu den rechtlichen<br />

Schutzmöglichkeiten ausreichend Aufnahmekapazitäten haben <strong>und</strong> begründet einen anhaltenden<br />

Beratungsbedarf nach Inanspruchnahme der Schutzanordnungen des Gewaltschutzgesetzes.<br />

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