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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Beispiel Märkischer Kreis: 604<br />

„Tagessätze <strong>für</strong> das <strong>Frauen</strong>haus der AWO in Iserlohn ab 01.07.2010: Auf der Basis der<br />

mit dem Träger des Iserlohner <strong>Frauen</strong>hauses, der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-<br />

Märkischer Kreis, geschlossenen Vereinbarung vom 20.12.2006 zur Übernahme von Kosten<br />

im <strong>Frauen</strong>haus <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Neuberechnung des Tagessatzes <strong>für</strong><br />

2010 setze ich die Tagessätze <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Kinder ab dem 01.07.2010 neu fest. Unter<br />

Berücksichtigung der Regelungen im SGB II wurde der Tagessatz gesplittet in<br />

- einen Tagessatz Betreuung in Höhe von 11,03 € pro Person <strong>und</strong><br />

- einen Tagessatz Kosten der Unterkunft in Höhe von 8,22 € pro Person.<br />

Der gesamte Betrag in Höhe von 19,25 € pro Person kann in der bisherigen Weise mit<br />

dem <strong>Frauen</strong>haus Iserlohn abgerechnet werden. Zukünftig sind Neufestsetzungen des<br />

Tagessatzes zum jeweils 01.07. eines Jahres vorgesehen.“<br />

Beispiel Strals<strong>und</strong>: 605<br />

„Unterkunftskosten <strong>für</strong> Bewohner von Obdachloseneinrichtungen, Asylbewerberheimen,<br />

<strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> vergleichbaren Einrichtungen: Die Höhe der Übernahme der<br />

Unterkunftskosten richtet sich jeweils nach den Kosten <strong>für</strong> die Unterkunft bzw. dem<br />

Nutzungsentgelt der Einrichtung. Diese sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Von<br />

dem jeweils <strong>für</strong> die Person maßgeblichen Regelsatz sind 7 % <strong>für</strong> Wohnung, Energie,<br />

Wohnungsinstandsetzung (Abteilung 04 Einkommens- <strong>und</strong> Verbrauchsstichprobe EVS)<br />

sowie nochmals 7% <strong>für</strong> Innenausstattung, Haushaltsgeräte <strong>und</strong> -gegenstände (Abteilung<br />

05 EVS) abzusetzen.“<br />

Beispiel Neubrandenburg: 606<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege <strong>und</strong> Erziehung des<br />

Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater <strong>für</strong> sie<br />

allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.<br />

(2) Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder<br />

berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.<br />

(3) Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach<br />

Maßgabe des § 40 umfassen.“<br />

604 ARGE Märkischer Kreis, R<strong>und</strong>schreiben 2/2010 vom 9.9.2010, Az. 25-SGB II, http://www.haraldthome.de/media/files/Kdu2/KdU-M-rkischer-Kreis---2011.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

605 Hansestadt Strals<strong>und</strong>, Verwaltungsvorschrift der Hansestadt Strals<strong>und</strong> zur Angemessenheit der Kosten <strong>für</strong><br />

Unterkunft <strong>und</strong> Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) <strong>und</strong> Zwölftes Buch (SGB XII) – Unterkunfts-<br />

<strong>und</strong> Heizkostenrichtlinie –, Stand: 6.9.2010, S. 17 (Nr. 10), http://www.harald-thome.de/media/<br />

files/Kdu2/KdU-Strals<strong>und</strong>---06.09.2010.pdf (abgerufen am 30.1.2012).<br />

606 Stadt Neubrandenburg, Richtlinie zur Umsetzung des § 22 SGB II <strong>und</strong> § 29 SGB XII, Stand: 1.1.2010, Nr. 2.7,<br />

http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Neubrandenburg---01.01.2010.pdf (abgerufen am 30.1.<br />

2012).<br />

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