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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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1. Problematische Ausgangssituation: Varianten der Mischfinanzierung zwischen<br />

den Polen „Zuwendungsfinanzierung“ <strong>und</strong> „Tagessatzfinanzierung“<br />

a) Heterogenität der Finanzierungsarten<br />

Die Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser folgt, wie die B<strong>und</strong>esregierung betont, „unterschiedliche[n] Wege[n]“<br />

304 . Die empirische Bestandsaufnahme bestätigt, dass es b<strong>und</strong>esweit zahlreiche Finanzierungsweisen<br />

gibt, die sich nach normativer Regelung <strong>und</strong> praktischer Handhabung sogar in ein <strong>und</strong> demselben<br />

B<strong>und</strong>esland stark unterscheiden können. So heißt es in einem Interview, das im Rahmen der<br />

empirischen Bestandsaufnahme erfolgt ist, in einem bestimmten B<strong>und</strong>esland sei die Zahl der „gefühlten<br />

Finanzierungskonzepte“ größer als die Zahl der <strong>Frauen</strong>häuser. 305 Die „Aufteilung, wer nun was<br />

wo<strong>für</strong> bezahlt, [ist] landauf, landab völlig verschieden […].“ 306 Die Einschätzung einer B<strong>und</strong>estagsabgeordneten<br />

fast die heterogene empirische Lage treffend zusammen: „Sie finden alles, <strong>und</strong> zwar<br />

b<strong>und</strong>esweit.“ 307<br />

b) Charakteristika der Mischfinanzierung von <strong>Frauen</strong>häusern, insb. zur Zwei-<br />

Elemente- <strong>und</strong> zur Drei-Elemente-Finanzierung<br />

Trotz der Vielfalt im regulatorischen Detail <strong>und</strong> der Verschiedenheit der Umsetzung von Regelungen<br />

ergibt die Sichtung der vorliegenden Materialien zur Finanzierungssituation (einschließlich der Bef<strong>und</strong>e<br />

der empirischen Bestandsaufnahme), dass sich prägende Merkmale der Finanzierung benennen<br />

lassen:<br />

aa) Gr<strong>und</strong>legende Unterscheidungen <strong>und</strong> Probleme<br />

(1) Mischfinanzierung<br />

Bei der Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser handelt es sich, wie eingangs bereits skizziert, 308 ausnahmslos<br />

um eine sog. Mischfinanzierung. Der Begriff der Mischfinanzierung, der sich in der Praxis eingebürgert<br />

hat, bezeichnet die Finanzierung einer Aufgabe aus verschiedenen „Töpfen“, also aus den Budgets<br />

unterschiedlicher Kostenträger der öffentlichen Hand oder von privaten Organisationen (hier:<br />

den Trägerorganisationen der <strong>Frauen</strong>häuser).<br />

304<br />

B<strong>und</strong>esregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage „<strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser in Deutschland“, BT-<br />

Drucks. 16/8651 vom 25.3.2008, S. 2.<br />

305<br />

Hinweis von Cornelia Helfferich/Barbara Kavemann; die verschriftlichte Fassung des Interviews (einschließlich<br />

der Formulierung „gefühlte Finanzierungskonzepte“) liegt dem Verfasser vor.<br />

306<br />

Czempiel, BT-Plenarprotokoll 10/40 vom 1.12.1983, S. 2806 (D).<br />

307<br />

Rupprecht, BT-Plenarprotokoll 17/13 vom 18.12.2009, S. 1117 (A).<br />

308<br />

Oben Teil 2, B. I. 1.<br />

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