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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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and domestic violence“ (Convention CETS No. 210) <strong>für</strong> die Anzahl von <strong>Frauen</strong>häusern pro Einwohnerzahl<br />

Bezug genommen wurde (ein Platz <strong>für</strong> eine Frau <strong>und</strong> ihre Kinder auf 7.500 bzw. 10.000 Einwohner),<br />

geben <strong>für</strong> sich allein keine ausreichende Planungsgr<strong>und</strong>lage ab, sind jedoch ein Anfang <strong>für</strong> die<br />

notwendige Diskussion über Bedarfsermittlung <strong>und</strong> Planbarkeit von Kapazitäten der Unterstützungsangebote.<br />

Zusätzlich sind jedoch regionale Rahmenbedingungen <strong>und</strong> der Ausbau des über <strong>Frauen</strong>häuser<br />

hinausgehenden Unterstützungssystems zu berücksichtigen.<br />

Ein Ausweg könnte eine landesweit angelegte, aber regional differenzierte bzw. eine kommunal ansetzende<br />

Bedarfsplanung sein, die unter möglichst umfassender Einbindung der betroffenen Akteurinnen,<br />

Einrichtungen, Verbände <strong>und</strong> Kostenträger den Bedarf einschließlich der Qualitätsanforderungen<br />

<strong>und</strong> der Kostenstruktur möglichst konsensual abstimmt. Eine solche Bedarfsplanung könnte<br />

in Anlehnung an schon bestehende Modelle der Bedarfsplanung <strong>für</strong> soziale Dienstleistungen (z.B. in<br />

der allgemeinen kommunalen Sozialplanung, der Krankenhaus- <strong>und</strong> Pflegeplanung oder der <strong>Jugend</strong>hilfeplanung)<br />

entwickelt werden. 562<br />

6. Ausbau von Koordination, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit als politische Forderung: Es geht nur<br />

gemeinsam!<br />

Koordination <strong>und</strong> Vernetzung als Kriterien guter Sozialer Arbeit <strong>und</strong> gelingenden Schutzes sind die<br />

Regel. Sie sind unterschiedlich ausgestaltet, abhängig von Politik <strong>und</strong> fachlicher Entwicklung. 563 Kooperationen<br />

<strong>und</strong> Netzwerke erleichtern eine Handhabung der Gesetze <strong>und</strong> administrativen Abläufe,<br />

die der Lebenssituation der <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder gerecht wird, also in diesem Sinne <strong>für</strong> eine im<br />

Wortsinn „menschengerechte“ Umsetzung der Gesetze vor Ort sorgt. 564 Die Kooperationen sollten<br />

daher in den Sozialgesetzen, die <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote relevant sind,<br />

ausdrücklich vorgesehen werden. 565 Eine einheitliche Lösung der Finanzierung, eine Erweiterung der<br />

Zugangsmöglichkeiten, eine Verbesserung der personellen Ausstattung <strong>und</strong> eine offensive, gesellschaftsweite<br />

Öffentlichkeitsarbeit sind Elemente einer Politik, die geeignet ist, den Unterstützungsbedarf<br />

zu decken.<br />

7. Verbesserungen des geltenden Rechts im Interesse der <strong>Frauen</strong>häuser sowie der anderen Unterstützungsangebote<br />

– Schutz <strong>und</strong> Unterstützung von gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder als<br />

Staatsaufgabe 566<br />

Der Staat muss in Erfüllung seiner gr<strong>und</strong>rechtlichen Staatsaufgabe „Schutz vor Gewalt“ nicht nur<br />

Schutz vor Gewalt, sondern auch Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung organisieren. Dies folgt aus dem gr<strong>und</strong>rechtlichen<br />

Anspruch auf Schutz von Leben <strong>und</strong> körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz (GG)) der <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20<br />

Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG), <strong>für</strong> die Kinder ergänzend auch aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG. Bei der Realisierung<br />

dieser gr<strong>und</strong>rechtlichen Staatsaufgabe ist die Zuständigkeitsordnung des Gr<strong>und</strong>gesetzes zu<br />

562 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. III. 3.<br />

563 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.8.<br />

564 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. II.<br />

565 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. II. 2 d).<br />

566 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 3.<br />

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