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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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nehmen <strong>und</strong> ihnen Information <strong>und</strong> Unterstützung anbieten, weisen dabei jeweils eigenständige<br />

fachliche Ausrichtungen <strong>und</strong> Arbeitsschwerpunkte auf.<br />

Der B<strong>und</strong> hat zahlreiche dieser Fortentwicklungen des Unterstützungssystems durch Modellvorhaben<br />

angeregt <strong>und</strong> befördert; in den letzten Jahren beispielsweise die Modellvorhaben SIGNAL 11 <strong>und</strong><br />

MIGG 12 , mit denen der Schlüsselfunktion des Ges<strong>und</strong>heitssystems <strong>für</strong> die Erkennung <strong>und</strong> Versorgung<br />

von gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> Rechnung getragen <strong>und</strong> neue Formen der Intervention <strong>und</strong> Koopera‐<br />

tion zur ges<strong>und</strong>heitlichen Versorgung gewaltbetroffener <strong>Frauen</strong> entwickelt wurden. Ein weiteres<br />

innovatives Projekt war das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt – BIG – e.V., das<br />

von 1995 bis 2000 als Modellprojekt vom B<strong>und</strong> gefördert wurde. BIG hat wesentliche Impulse <strong>für</strong><br />

eine interdisziplinär <strong>und</strong> interinstitutionell abgestimmte Reaktion auf häusliche Gewalt gesetzt <strong>und</strong><br />

ist damit Vorbild <strong>für</strong> zahlreiche Interventionsprojekte in Deutschland geworden 13 . Von November<br />

2008 bis Februar 2012 wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Sicher leben im Alter – SiliA“ in<br />

Hamburg in Kooperation mit der dortigen Behörde <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Integration<br />

(BASFI) Maßnahmen zur Ausrichtung von <strong>Frauen</strong>häusern, Beratungseinrichtungen <strong>und</strong> anderen Hil‐<br />

feangeboten auf die spezifische Situation älterer Opfer von Gewalt durch Partner <strong>und</strong> ehemalige<br />

Partner umgesetzt 14 .<br />

Hinzu kommen die im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des B<strong>und</strong>es ergriffenen rechtlichen<br />

Weichenstellungen, wie die ausdrückliche Benennung der Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe<br />

im Jahr 1997 <strong>und</strong> der Strafbarkeit des Stalking mit dem 2007 neu geschaffenen Straftatbestand der<br />

Nachstellung ( § 238 StGB) <strong>und</strong> die in mehreren Schritten erfolgten Verbesserungen der Stellung der<br />

Opfer von Gewalttaten in Strafverfahren z.B. durch die Opferrechtsreformgesetze 15 .<br />

Ausdruck eines rechtlichen Paradigmenwechsels zugunsten der Stärkung der Rechtsstellung der Op‐<br />

fer war unter anderem das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 16 : Von Gewalt be‐<br />

troffene oder bedrohte Personen können seitdem zu ihrem Schutz gerichtliche Kontakt‐, Näherungs‐<br />

<strong>und</strong> Betretensverbote gegen den Täter/ die Täterin <strong>und</strong> in Fällen häuslicher Gewalt die Zuweisung<br />

der gemeinsamen Wohnung oder Ehewohnung erwirken. Dies wird flankiert von entsprechend ver‐<br />

besserten Instrumenten z.B. <strong>für</strong> Platzverweise auf der Basis der Landespolizeigesetze.<br />

Die Wirkungen der verbesserten rechtlichen Schutzmöglichkeiten auf die Struktur der Unterstüt‐<br />

zungsbedarfe <strong>und</strong> auf daraus erwachsende veränderte Anforderungen an das Unterstützungssystem<br />

sind bislang noch nicht umfassend evaluiert.<br />

Fest steht jedoch, dass nach wie vor viele <strong>Frauen</strong> im Verlauf ihres Lebens der externen fachk<strong>und</strong>igen<br />

Hilfe durch Beratungs‐ <strong>und</strong> Schutzeinrichtungen sowohl bei krisenhaft zugespitzter Beziehungsgewalt<br />

als auch zur langfristigen Bewältigung der Folgen von unter Umständen lange zurückliegender kör‐<br />

perlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt bedürfen. Zu einem großen Teil benötigen sie zu‐<br />

gleich auch Schutz <strong>und</strong> Unterstützung <strong>für</strong> ihre Kinder.<br />

Dies zeigt zum einen die aus der Praxis berichtete hohe Inanspruchnahme der Unterstützungsange‐<br />

bote, der in diesem <strong>Bericht</strong> differenzierter als bisher empirisch nachgegangen werden wird.<br />

11<br />

Nähere Informationen s. http://www.signal‐intervention.de/<br />

12<br />

Nähere Informationen s. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=185794.html <strong>und</strong> http://www.ges<strong>und</strong>heit‐<strong>und</strong>‐gewalt.de<br />

13<br />

Zusammenfassend zur Arbeitsweise <strong>und</strong> dem Vorbildcharakter von BIG e.V. vgl. die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung<br />

(WiBIG) unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20562.html.<br />

14<br />

http://www.dhpol.de/de/hochschule/Fachgebiete/silia.php. Der Abschlussbericht des Projekts wird als Broschüre des B<strong>und</strong>esministeri‐<br />

ums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, <strong>Senioren</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> in pdf‐Form erscheinen <strong>und</strong> auf der Homepage www.bmfsfj.b<strong>und</strong>.de zum Download zur<br />

Verfügung stehen.<br />

15<br />

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) vom 24.06.2004, BGBl I,<br />

Nr. 31, S.1354; Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten <strong>und</strong> Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v 29.07.2009,<br />

BGBl I, S. 2280<br />

16<br />

Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten <strong>und</strong> Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung<br />

der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz ‐ GewSchG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513)<br />

‐ V ‐

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