Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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nehmen <strong>und</strong> ihnen Information <strong>und</strong> Unterstützung anbieten, weisen dabei jeweils eigenständige<br />
fachliche Ausrichtungen <strong>und</strong> Arbeitsschwerpunkte auf.<br />
Der B<strong>und</strong> hat zahlreiche dieser Fortentwicklungen des Unterstützungssystems durch Modellvorhaben<br />
angeregt <strong>und</strong> befördert; in den letzten Jahren beispielsweise die Modellvorhaben SIGNAL 11 <strong>und</strong><br />
MIGG 12 , mit denen der Schlüsselfunktion des Ges<strong>und</strong>heitssystems <strong>für</strong> die Erkennung <strong>und</strong> Versorgung<br />
von gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> Rechnung getragen <strong>und</strong> neue Formen der Intervention <strong>und</strong> Koopera‐<br />
tion zur ges<strong>und</strong>heitlichen Versorgung gewaltbetroffener <strong>Frauen</strong> entwickelt wurden. Ein weiteres<br />
innovatives Projekt war das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt – BIG – e.V., das<br />
von 1995 bis 2000 als Modellprojekt vom B<strong>und</strong> gefördert wurde. BIG hat wesentliche Impulse <strong>für</strong><br />
eine interdisziplinär <strong>und</strong> interinstitutionell abgestimmte Reaktion auf häusliche Gewalt gesetzt <strong>und</strong><br />
ist damit Vorbild <strong>für</strong> zahlreiche Interventionsprojekte in Deutschland geworden 13 . Von November<br />
2008 bis Februar 2012 wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Sicher leben im Alter – SiliA“ in<br />
Hamburg in Kooperation mit der dortigen Behörde <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Integration<br />
(BASFI) Maßnahmen zur Ausrichtung von <strong>Frauen</strong>häusern, Beratungseinrichtungen <strong>und</strong> anderen Hil‐<br />
feangeboten auf die spezifische Situation älterer Opfer von Gewalt durch Partner <strong>und</strong> ehemalige<br />
Partner umgesetzt 14 .<br />
Hinzu kommen die im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des B<strong>und</strong>es ergriffenen rechtlichen<br />
Weichenstellungen, wie die ausdrückliche Benennung der Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe<br />
im Jahr 1997 <strong>und</strong> der Strafbarkeit des Stalking mit dem 2007 neu geschaffenen Straftatbestand der<br />
Nachstellung ( § 238 StGB) <strong>und</strong> die in mehreren Schritten erfolgten Verbesserungen der Stellung der<br />
Opfer von Gewalttaten in Strafverfahren z.B. durch die Opferrechtsreformgesetze 15 .<br />
Ausdruck eines rechtlichen Paradigmenwechsels zugunsten der Stärkung der Rechtsstellung der Op‐<br />
fer war unter anderem das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 16 : Von Gewalt be‐<br />
troffene oder bedrohte Personen können seitdem zu ihrem Schutz gerichtliche Kontakt‐, Näherungs‐<br />
<strong>und</strong> Betretensverbote gegen den Täter/ die Täterin <strong>und</strong> in Fällen häuslicher Gewalt die Zuweisung<br />
der gemeinsamen Wohnung oder Ehewohnung erwirken. Dies wird flankiert von entsprechend ver‐<br />
besserten Instrumenten z.B. <strong>für</strong> Platzverweise auf der Basis der Landespolizeigesetze.<br />
Die Wirkungen der verbesserten rechtlichen Schutzmöglichkeiten auf die Struktur der Unterstüt‐<br />
zungsbedarfe <strong>und</strong> auf daraus erwachsende veränderte Anforderungen an das Unterstützungssystem<br />
sind bislang noch nicht umfassend evaluiert.<br />
Fest steht jedoch, dass nach wie vor viele <strong>Frauen</strong> im Verlauf ihres Lebens der externen fachk<strong>und</strong>igen<br />
Hilfe durch Beratungs‐ <strong>und</strong> Schutzeinrichtungen sowohl bei krisenhaft zugespitzter Beziehungsgewalt<br />
als auch zur langfristigen Bewältigung der Folgen von unter Umständen lange zurückliegender kör‐<br />
perlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt bedürfen. Zu einem großen Teil benötigen sie zu‐<br />
gleich auch Schutz <strong>und</strong> Unterstützung <strong>für</strong> ihre Kinder.<br />
Dies zeigt zum einen die aus der Praxis berichtete hohe Inanspruchnahme der Unterstützungsange‐<br />
bote, der in diesem <strong>Bericht</strong> differenzierter als bisher empirisch nachgegangen werden wird.<br />
11<br />
Nähere Informationen s. http://www.signal‐intervention.de/<br />
12<br />
Nähere Informationen s. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=185794.html <strong>und</strong> http://www.ges<strong>und</strong>heit‐<strong>und</strong>‐gewalt.de<br />
13<br />
Zusammenfassend zur Arbeitsweise <strong>und</strong> dem Vorbildcharakter von BIG e.V. vgl. die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung<br />
(WiBIG) unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20562.html.<br />
14<br />
http://www.dhpol.de/de/hochschule/Fachgebiete/silia.php. Der Abschlussbericht des Projekts wird als Broschüre des B<strong>und</strong>esministeri‐<br />
ums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, <strong>Senioren</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> in pdf‐Form erscheinen <strong>und</strong> auf der Homepage www.bmfsfj.b<strong>und</strong>.de zum Download zur<br />
Verfügung stehen.<br />
15<br />
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) vom 24.06.2004, BGBl I,<br />
Nr. 31, S.1354; Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten <strong>und</strong> Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v 29.07.2009,<br />
BGBl I, S. 2280<br />
16<br />
Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten <strong>und</strong> Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung<br />
der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz ‐ GewSchG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513)<br />
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