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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Beispiel Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: 572<br />

„Spezielle Unterbringungsformen: Leistungsberechtigten, die Unterkünfte bewohnen<br />

deren Preis nach einem festen Gebührensatz bestimmt wird, gelten als angemessen.<br />

Hierzu zählen insbesondere: […] <strong>Frauen</strong>häuser, […]. Bei häuslicher Gewalt oder Auszug<br />

aus einem <strong>Frauen</strong>haus sollte die Zusicherung wegen Erforderlichkeit des Umzugs<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich erteilt werden.“<br />

Beispiel Landkreis Ostprignitz-Ruppin: 573<br />

„Die in Abstimmung mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin festgelegten Tagessätze <strong>für</strong><br />

Wohnungslosen- <strong>und</strong> Sammelunterkünfte sowie <strong>Frauen</strong>häusern werden als Kosten der<br />

Unterkunft betrachtet <strong>und</strong> übernommen. Pauschalen <strong>für</strong> Strom <strong>und</strong> evtl. Verpflegung<br />

sind aus der Regelleistung zu decken.“<br />

Beispiel Cottbus: 574<br />

„Wohnen <strong>Frauen</strong> mit gewöhnlichem Aufenthalt in Cottbus als Mieter der Wohnung <strong>und</strong><br />

deren Kinder vorübergehend im <strong>Frauen</strong>haus, sind sowohl die Kosten <strong>für</strong> das <strong>Frauen</strong>haus<br />

(ggf. auch tageweise) als auch die angemessenen Mietkosten der Wohnung gleichzeitig<br />

als Bedarf zu berücksichtigen, längstens jedoch bis zu einem Monat.“<br />

Beispiel Kreis Kleve: 575<br />

„Die Kosten <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser sind ebenfalls als Unterkunftskosten zu berücksichtigen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass sich die Kosten eines <strong>Frauen</strong>hauses in Kosten <strong>für</strong> die Unterkunft<br />

<strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> die Betreuung aufteilen. Nur der Betrag, der auf die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Unterkunft entfällt, ist zu berücksichtigen.“<br />

572<br />

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Richtlinien zu den Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung (einschl.<br />

Warmwasser) im SGB II <strong>und</strong> SGB XII, Stand: 20.6.2011, S. 4, S. 10, http://www.haraldthome.de/media/files/Kdu2/KdU-Wei-enburg-Gunzenhausen-LK---20.06.2011.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

573<br />

Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Richtlinie zur Gewährung von Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung nach<br />

§ 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), Stand: 1.2.2009, S. 3 (Nr. 2.2.4), http://www.haraldthome.de/media/files/KdU/KdU-Ostprignitz-Ruppin-LK---01.02.2009.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

574<br />

Stadt Cottbus, Verwaltungsvorschrift der Stadt Cottbus Gewährung von Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung<br />

nach SGB II, SGB XII <strong>und</strong> AsylbLG - Unterkunftsrichtlinie - , Fassung vom 1.4.2010, S. 17 (Nr. 5.2),<br />

http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Cottbus-Stadt---01.04.2010.pdf (abgerufen am<br />

30.1.2012).<br />

575<br />

Kreis Kleve, Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der Unterkunft <strong>und</strong> Heizung gem. § 22 SGB II“<br />

des MAIS NRW, Stand: 30.8.2011, S. 38,<br />

http://www.kreiskleve.de/www/hbsweb.nsf/files/%C2%A722%20Erg%C3%A4nzende%20Regelungen%20zur%20MAGS-<br />

Arbeitshilfe/$file/Erg%C3%A4nzende%20Regelungen%2030.08.2011-1.pdf (abgerufen am 30.1.2012).<br />

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