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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Seit Jahren ist bekannt, dass unter den Nutzerinnen von <strong>Frauen</strong>häusern ein sehr hoher Anteil von<br />

<strong>Frauen</strong> einen Migrationshintergr<strong>und</strong> hat; so hatten nach der Bewohnerinnenstatistik der <strong>Frauen</strong>‐<br />

hauskoordinierungsstelle <strong>für</strong> 2010 r<strong>und</strong> 50% der <strong>Frauen</strong> einen Migrationshintergr<strong>und</strong>. Dies bestätigt<br />

auch dieser <strong>Bericht</strong>; die Zahlen werden nach B<strong>und</strong>esländern differenziert ausgewiesen. Erwartungs‐<br />

gemäß zeigen sich hier beträchtliche Unterschiede zwischen den alten <strong>und</strong> den neuen B<strong>und</strong>eslän‐<br />

dern, in denen der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergr<strong>und</strong> generell niedriger ist.<br />

Mehr als 80% der <strong>Frauen</strong>häuser sehen sich als gut geeignet <strong>für</strong> die Versorgung von Migrantinnen an.<br />

Zugleich besteht bei den <strong>Frauen</strong>hausmitarbeiterinnen ein ausgeprägtes Bewusstsein <strong>für</strong> Barrieren,<br />

die einer angemessenen Versorgung von Migrantinnen entgegenstehen.<br />

Verbesserungsbedarf wird hinsichtlich der Sprachmittlung geltend gemacht, die vielfach über Eigen‐<br />

mittel oder ehrenamtliche Mitarbeit finanziert wird. Zuwendungen der Kommune <strong>für</strong> die Finanzie‐<br />

rung der Dolmetscherinnen werden von r<strong>und</strong> 20% der <strong>Frauen</strong>häuser, von denen hierzu Angaben<br />

vorliegen, angegeben.<br />

Offenbar sind Migrantinnen, wenn sie Schutz vor Gewalt suchen bzw. sich aus einer gewaltbelasteten<br />

Beziehung lösen wollen, häufig in einer Lebenslage, in der sie zu ihrem Schutz auf <strong>Frauen</strong>häuser als<br />

<strong>für</strong> sie geeignete Versorgungsform angewiesen sind.<br />

Nichtaufnahmen, die auf den Aufenthaltsstatus der <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> damit auf die leistungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen der Refinanzierung ihres Aufenthalts Bezug nehmen, wurden bei der Einrichtungs‐<br />

befragung nicht besonders häufig genannt; die benannten Einzelfälle betrafen Asylbewerberinnen<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> ohne legalen Aufenthaltsstatus. Allerdings zeigt die Aufbereitung der sozialrechtlichen<br />

Zugangshürden im Rechtsgutachten, dass die Klärung der individuellen Ansprüche <strong>für</strong> Migrantinnen<br />

aufgr<strong>und</strong> der damit verknüpften komplexen rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen Fragestellungen mit be‐<br />

sonders hohem Aufwand verknüpft sein kann.<br />

Hinweise auf besondere Schwierigkeiten der Finanzierung eines <strong>Frauen</strong>hausaufenthalts über die<br />

Grenzen eines B<strong>und</strong>eslandes hinweg waren auch ein Ergebnis früherer Studien zur Unterstützung in<br />

Fällen von Zwangsverheiratung. Zusätzlich stellen sich hier nicht selten besondere Fragen der sozial‐<br />

leistungsrechtlichen Zuordnung, diese waren u.a. Gegenstand einer durch das <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Familie</strong>, <strong>Senioren</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> veröffentlichten Handreichung <strong>für</strong> die Praxis. 26 Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Gefährdungslage ist in Fällen von Zwangsverheiratung häufig eine Unterbringung in anderen B<strong>und</strong>es‐<br />

ländern notwendig; <strong>und</strong> es besteht, da die Betroffenen häufig sehr jung sind <strong>und</strong> noch keine selb‐<br />

ständige Lebensführung erlernt haben, ein spezifischer, sehr intensiver Betreuungsbedarf, der die<br />

<strong>Frauen</strong>häuser vor besondere Herausforderungen stellt.<br />

Aus der Tatsache, dass offenbar viele Migrantinnen den Weg in die Einrichtungen finden <strong>und</strong> von<br />

diesen aufgenommen werden, lässt sich aus Sicht der B<strong>und</strong>esregierung daher nicht folgern, dass die<br />

<strong>Bericht</strong>e aus der Praxis über Probleme wegen leistungsrechtlicher Voraussetzungen der Finanzierung<br />

ohne Relevanz seien. Vielmehr betreffen organisatorische Abläufe <strong>und</strong> rechtliche Hürden, die einer<br />

schnellen Klärung der Finanzierung des Aufenthalts entgegenstehen oder die den Leistungsumfang<br />

<strong>für</strong> diese <strong>Frauen</strong> begrenzen, potentiell eine große Gruppe von Betroffenen in möglicherweise beson‐<br />

ders prekärer Situation, sie sind daher auch <strong>für</strong> die Einrichtungen von großem praktischem Gewicht.<br />

Die hierzu im Rechtsgutachten aufbereiteten Fragestellungen <strong>und</strong> Lösungsansätze bedürfen daher<br />

einer aufmerksamen Prüfung.<br />

Fachberatungsstellen sehen sich in der Mehrheit mit ihrem Beratungsangebot ebenfalls gut auf Mig‐<br />

rantinnen eingestellt; Migrantinnen werden jedoch von Fachberatungsstellen oft als Zielgruppe be‐<br />

nannt, die nicht zuletzt wegen sprachlicher Hürden noch zu wenig erreicht wird. Eine Ausnahme bil‐<br />

26 s. dazu Handreichung <strong>für</strong> die Praxis „Zwangsverheiratung bekämpfen ‐ Betroffene wirksam schützen“,<br />

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=119908.html; zur Problembeschreibung. „Zwangsverheiratung in<br />

Deutschland“; http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=100648.html; sowie „Zwangsverheiratung in<br />

Deutschland ‐ Anzahl <strong>und</strong> Analyse von Beratungsfällen“,<br />

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=119908.html<br />

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