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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

Lesben <strong>und</strong> Trans*-<br />

Menschen<br />

Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

<strong>Frauen</strong> mit Behinderungen<br />

Gesamtumfang der Landesförderung<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förder-<br />

höhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

s.o., werden nicht gesondert erfasst<br />

s.o., werden nicht gesondert erfasst<br />

2007 – 2011: jährlich 4.146.000 €<br />

(<strong>für</strong> o.g. <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen, BISS)<br />

Durchschnittliche Förderhöhe:<br />

<strong>Frauen</strong>häuser: 56.000 €<br />

Fachberatungsstellen: 31.500 €<br />

BISS: 28.000 €<br />

Ab 2012: jährlich 5.329.000 €<br />

(<strong>für</strong> o.g. <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen, BISS)<br />

Durchschnittliche Förderhöhe:<br />

<strong>Frauen</strong>häuser: 65.000 €<br />

Fachberatungsstellen: 48.000 €<br />

BISS: 35.000 €<br />

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung<br />

von Maßnahmen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Mädchen, die von Gewalt betrof-<br />

fen sind<br />

Nein;<br />

Aber: Die Förderung der o.g. Einrichtungen ist grds. Eine Aufgabe<br />

der Daseinsvorsorge der Kommunen, die Förderung des Landes<br />

erfolgt ergänzend.<br />

Ja, entsprechend der Richtlinie<br />

Zuwendungsvoraussetzungen sind in der oben genannten Richtlinie<br />

festgelegt<br />

Ab 2012: Erhöhung der Landesmittel um 1.183.000 € Mio. €<br />

Förderung erfolgt mit zusätzlichen Landesmitteln:<br />

- 7 Täterberatungsstellen Häusliche Gewalt,<br />

- 2 Kinderschutzzentren,<br />

- 3 innovative Projekte zur Prävention sexueller Gewalt,<br />

- Niedersächsisches Krisentelefon gegen Zwangsheirat,<br />

- 3 Mädchenhäuser,<br />

- 1 landesweites Netzwerk „Interkulturelle Beratung“,<br />

- einjährige Weiterbildung „Interkulturelle Beratung“ <strong>für</strong> die Fachkräfte<br />

in o.g. <strong>Frauen</strong>unterstützungseinrichtungen,<br />

- wissenschaftliche Evaluation der Landesaktionspläne zur Bekämpfung<br />

von Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> im häuslichen Bereich.<br />

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