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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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ser als zur Ausführung von Sozialleistungen erforderliche Dienste <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

rechtzeitig <strong>und</strong> ausreichend zur Verfügung stehen. Neben den Einzelfallhilfen nach den<br />

Bestimmungen des SGB II, SGB VIII <strong>und</strong> SGB XII haben sie auch allgemeine Finanzmittel<br />

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen (Art. 16 AGSGB, § 74 SGB VIII).<br />

3. Bedarf an <strong>Frauen</strong>hausplätzen<br />

Für die Bemessung des Bedarfs von Plätzen in <strong>Frauen</strong>häusern wird ein Platz pro 10 000<br />

Einwohnerinnen im Alter von 18 bis 60 Jahren zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die Bedarfsermittlung<br />

<strong>für</strong> die kreisfreien Städte <strong>und</strong> Landkreise ist der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

4. Zuordnung kommunaler Gebietskörperschaften zu <strong>Frauen</strong>häusern<br />

Kreisfreie Städte <strong>und</strong> Landkreise wählen ihre Zuordnung zu <strong>Frauen</strong>häusern frei. Sie ordnen<br />

sich einem <strong>Frauen</strong>haus zu <strong>und</strong> nehmen nach Möglichkeit keine Aufsplitterung auf<br />

verschiedene <strong>Frauen</strong>häuser vor. <strong>Frauen</strong> haben freie Wahl des <strong>Frauen</strong>hauses.<br />

5. Finanzierung<br />

Die Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser wird folgendermaßen sichergestellt:<br />

5.1 Staatliche Förderung<br />

Der Freistaat Bayern leistet einen Festbetragszuschuss zu den Kosten des Fachpersonals<br />

nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong><br />

Sozialordnung, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

5.2 Förderung der Gr<strong>und</strong>kosten durch die kreisfreien Städte <strong>und</strong> Landkreise<br />

Voraussetzung kommunaler Förderung ist, dass <strong>Frauen</strong>häuser staatliche Förderung erhalten.<br />

Die Gr<strong>und</strong>kosten umfassen:<br />

– die Kosten des Fachpersonals unter Beachtung des Personalschlüssels der staatlichen<br />

Förderrichtlinien abzüglich des Staatszuschusses,<br />

– Sach- <strong>und</strong> Verwaltungskosten,<br />

– Miet- <strong>und</strong> Mietnebenkosten der Gemeinschafts- <strong>und</strong> Verwaltungsräume.<br />

5.2.1 Pauschale Förderung der Gr<strong>und</strong>kosten<br />

Die kreisfreien Städte <strong>und</strong> die Landkreise finanzieren die Gr<strong>und</strong>kosten des <strong>Frauen</strong>hauses,<br />

dem sie sich zugeordnet haben, mit einem pauschalen Zuschuss nach Maßgabe be-<br />

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