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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Die Anzahl der <strong>Frauen</strong> aus Städten oder Landkreisen, die keine Kosten <strong>für</strong> die Unterbringung <strong>und</strong> Beratung<br />

erstatten, liegt zwischen 0 <strong>und</strong> 68 pro Einrichtung in 2010. Einigen <strong>Frauen</strong>häusern waren Zahlen<br />

zu dieser Frage nicht bekannt.<br />

Tabelle 2: Zahl der ortsfremden Bewohnerinnen aus Regionen, die keine Kosten <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>hausaufenthalte<br />

erstatten (in % der Angaben)<br />

Zahl der ortsfremden <strong>Frauen</strong><br />

%<br />

keine 51,3<br />

1 – 5 <strong>Frauen</strong> 13,9<br />

6 – 10 <strong>Frauen</strong> 11,6<br />

11- 20 <strong>Frauen</strong> 11,6<br />

mehr als 20 <strong>Frauen</strong> 11,6<br />

Insgesamt<br />

100<br />

Quelle: Bestandsaufnahme <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder 2011 – BMFSFJ/SoFFI F., <strong>Frauen</strong>hausbefragung, in % der Angaben,<br />

n=173.<br />

63 <strong>Frauen</strong>häuser machten Angaben dazu, wie sie diese Finanzierungsprobleme lösen. Zu einem Viertel<br />

geben sie an, dass sich die Refinanzierung durch den Kostenträger doch noch durch Verhandlungen<br />

erreichen lässt, zu einem Drittel sind es die Stadt oder die Jobcenter, die die Finanzierung durchsetzen.<br />

In mehr als einem Drittel der Fälle organisiert das <strong>Frauen</strong>haus eine Lösung über Eigenmittel,<br />

Spenden oder andere Möglichkeiten. Nur ein <strong>Frauen</strong>haus gab an, dass eine Klage in einem solchen<br />

Fall anhängig sei. Die Angaben zu diesem Themenkomplex in den Fragebögen waren lückenhaft <strong>und</strong><br />

lassen Fragen offen.<br />

• Weitere Finanzierungsprobleme<br />

Ein weiteres Problem bei der Finanzierung stellt die Aufenthaltsdauer der <strong>Frauen</strong> dar, die sehr kurz<br />

bleiben <strong>und</strong> z.B. im Verlauf eines Wochenendes das <strong>Frauen</strong>haus wieder verlassen, sodass keine Anträge<br />

auf Finanzierung gestellt werden können. Dies ist ausschließlich ein Problem der Einrichtungen,<br />

die sich über Tagessätze finanzieren. Auch längere Aufenthalte können finanziell zum Problem werden.<br />

Von 28,4% der <strong>Frauen</strong>häuser wurde angegeben, dass sie seitens des Trägers oder der Geldgeber<br />

eine Begrenzung des Aufenthaltes gesetzt bekamen (n=204). Von 61 <strong>Frauen</strong>häusern ist die Dauer der<br />

zeitlichen Begrenzung bekannt: Bei nur drei <strong>Frauen</strong>häusern liegt diese Grenze bei unter 6 Wochen.<br />

Am häufigsten liegt sie bei bis zu drei Monaten, in einem guten Viertel bei bis zu sechs Monaten.<br />

Überschreitet die Aufenthaltsdauer von <strong>Frauen</strong> diese Grenzen, müssen die Mitarbeiterinnen die Verlängerung<br />

begründen <strong>und</strong> um die Finanzierung verhandeln (vgl. Rechtswissenschaftliches Gutachten<br />

B I.2.b.aa).<br />

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