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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förder-<br />

höhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Landeskoordinierungsstelle<br />

keine<br />

Investive Förderung: abhängig von jeweiliger Maßnahme; laufende<br />

Förderung: Sockelbetrag + variabler (von Platzanzahl abhängiger)<br />

Betrag <strong>für</strong> Prävention <strong>und</strong> Nachsorge<br />

Aufgaben der <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser sind in der oben<br />

genannten Richtlinie festgelegt.<br />

Seit 2007 ist der Landeszuschuss unverändert<br />

3 Traumaambulanzen<br />

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