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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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<strong>für</strong> keine Ressourcen bereitgestellt werden, sondern diese zeitaufwendige Tätigkeit von dem<br />

Zeitbudget abgeht, das insgesamt <strong>für</strong> Betreuung <strong>und</strong> Beratung zur Verfügung steht. Es muss eine<br />

Lösung gef<strong>und</strong>en werden <strong>für</strong> die Belastung, die eine Teilnahme der Einrichtung an mehreren parallel<br />

tagenden Vernetzungsr<strong>und</strong>en bedeutet. Eine Bündelung oder Koordinierung der Vernetzungsinitiativen,<br />

die effektiv gestaltet <strong>und</strong> auch bezahlt würde, <strong>und</strong> eine verbindliche Regelung<br />

bilateraler fallbezogener <strong>und</strong> fallübergreifender Kooperation könnte zur Entlastung beitragen,<br />

ohne auf Errungenschaften zu verzichten oder Einbußen an Qualität hinzunehmen.<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• Einrichtung <strong>und</strong> Finanzierung von Koordinierungs-/ Interventionsstellen in jedem B<strong>und</strong>esland.<br />

• Einbezug des Zeitbudgets <strong>für</strong> Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung in die Personalausstattung der<br />

Einrichtungen.<br />

• Initiativen in Ländern <strong>und</strong> Regionen zur Koordinierung der Vernetzung.<br />

• Anerkennung der fallbezogenen <strong>und</strong> fallübergreifenden Kooperation als zentrale Leistung<br />

der Einrichtungen (vgl. Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B II 2d).<br />

12) Aus der Perspektive der Nutzerinnen bestehen Mitteilungsbarrieren, weil Gewalt im Nahraum<br />

als zu privat gilt. Insbesondere niedrig qualifizierte <strong>Frauen</strong> mit niedrigem Einkommen<br />

haben eine größere Distanz zu psychosozialer Beratung. Der Anteil der <strong>Frauen</strong>, die trotz<br />

Kenntnis von Gewalt im Nahraum keine Beratung aufgesucht haben, ist größer als der Anteil<br />

an <strong>Frauen</strong>, die deswegen Beratung suchten – der Bedarf kann also nicht als gedeckt gelten<br />

(vgl. D4.2).<br />

Um die Perspektive der Nutzerinnen direkt abzubilden, wurde <strong>für</strong> das Gutachten eine Repräsentativbefragung<br />

(N=1.138 <strong>Frauen</strong>) durchgeführt. Sie ergab – in Übereinstimmung mit den Aussagen<br />

anderer Studien –, dass Mitteilungsbarrieren vor allem darin liegen, dass Erfahrungen von<br />

Gewalt im Nahraum als zu privat betrachtet wurden. Zudem sind die psychosozialen Fachberatungsstellen<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>häuser trotz gut verbreiteten Kenntnissen über Unterstützung bei vielen<br />

Befragten nicht präsent. Insbesondere bei niedrig gebildeten <strong>Frauen</strong> bestehen höhere Hürden,<br />

psychosoziale Beratung <strong>und</strong> rechtlichen Rat zu suchen: Sie hatten häufiger trotz erfahrener Gewalt<br />

keine Beratung aufgesucht <strong>und</strong> sie gaben auch häufiger Gewalterleben an, über das sie noch<br />

nie mit jemandem gesprochen hatten. Das Internet, das insgesamt als Zugang zu fehlenden Informationen<br />

über Hilfen an erster Stelle steht, wurde von ihnen zudem seltener genannt. Allgemein<br />

kamen auf eine Frau, die wegen Gewalt <strong>und</strong> Konflikten in der Partnerschaften Beratung gesucht<br />

hatte (5%), etwa zwei weitere <strong>Frauen</strong>, die Gewalt kannten, aber keine Beratung gesucht<br />

hatten (9%).<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• Überprüfung der Außendarstellung <strong>und</strong> der öffentlichen Wahrnehmung psychosozialer<br />

Fachberatungsstellen <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>häuser.<br />

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