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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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den diejenigen Fachberatungsstellen, die auf Migrantinnen als Zielgruppe spezialisiert sind bzw. auf<br />

Gewaltformen, von denen Migrantinnen besonders betroffen sind, z.B. Fachberatungsstellen <strong>für</strong><br />

Betroffene von Zwangsverheiratung oder von Menschenhandel. Sprachmittlung melden diese Bera‐<br />

tungsstellen oft als Finanzierungsproblem an.<br />

2.7 Versorgung mitbetroffener Kinder in der <strong>Frauen</strong>hausarbeit<br />

Eine Herausforderung stellt die Versorgung von Kindern in Schutzeinrichtungen dar; es ergeben sich<br />

starke Hinweise auf häufig vorzufindende qualitative Defizite in der Versorgung.<br />

Die Arbeit mit Mädchen <strong>und</strong> Jungen, die in Begleitung ihrer Mütter in der Schutzeinrichtung Auf‐<br />

nahme finden, bildet mittlerweile einen Kernbereich der <strong>Frauen</strong>hausarbeit. Alle stationären Schutz‐<br />

einrichtungen nehmen mitgebrachte Kinder auf <strong>und</strong> organisieren deren Betreuung in unterschiedli‐<br />

cher Form; in vielen Häusern gibt es Zeiten der Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten <strong>für</strong> Kinder,<br />

aber keine Angebote der Beratung oder Aufarbeitung von Gewalterlebnissen. Für die mit der Versor‐<br />

gung von Kindern <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen verb<strong>und</strong>enen fachlichen Fragen finden sich in der Praxis konzep‐<br />

tionell sehr heterogene Lösungsansätze. Viele Einrichtungen verfügen jedoch nicht über ausreichen‐<br />

de Ressourcen, um in ausreichendem Umfang ein eigenständiges, qualifiziertes Angebot <strong>für</strong> mitge‐<br />

brachte Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche zur Bewältigung (mit‐)erlebter Gewalt zu ermöglichen.<br />

Für Jungen gibt es überwiegend eine Altersgrenze, die häufig mit der räumlichen Ausstattung der<br />

Hilfseinrichtung zusammenhängt.<br />

Die Mehrzahl der Einrichtungen betrachtet Kinderschutz als konzeptionellen Bestandteil ihres Ange‐<br />

bots <strong>und</strong> bearbeitet Fragen der Kindeswohlgefährdung, häufig in Kooperation mit <strong>Jugend</strong>ämtern <strong>und</strong><br />

externen Angeboten <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche.<br />

Zur Finanzierung der kinderbezogenen Angebote können gr<strong>und</strong>sätzlich sowohl Leistungstatbestände<br />

des SGB II – wobei Kinderbetreuung gewissermaßen als Annex der Leistungen an die Mutter betrach‐<br />

tet wird – als auch unterschiedliche Vorschriften des SGB VIII herangezogen werden. In welchem<br />

Umfang <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen das SGB VIII <strong>für</strong> kinderbezogene Leistungen der Frau‐<br />

enhäuser zur Anwendung kommt, ließ sich im Rahmen der Studie vor dem Hintergr<strong>und</strong> der hetero‐<br />

genen <strong>und</strong> differenzierten Praxis nicht umfassend abbilden. Im Rahmen des rechtswissenschaftlichen<br />

Gutachtens werden die damit verknüpften Rechtsfragen näher beleuchtet <strong>und</strong> auf Abgrenzungsprob‐<br />

leme zwischen den unterschiedlichen Leistungssystemen hingewiesen.<br />

2.8 Fachliche Kriterien der Versorgungsqualität <strong>und</strong> personelle Ausstattung als limitierender<br />

Faktor<br />

Das sozialwissenschaftliche Gutachten lenkt den Blick darauf, dass es einer fachlichen Diskussion<br />

über einzelne qualitative Merkmale bzw. über Standards einer fachlich‐konzeptionell sachgerechten<br />

Ausrichtung der Angebote bedarf.<br />

Anhand mehrerer, differenziert abgebildeter Indikatoren wird deutlich, dass die Frage der personel‐<br />

len Ausstattung von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Fachberatungsstellen als limitierender Faktor <strong>für</strong> die fachli‐<br />

che Qualität der Versorgung wirkt.<br />

Ein Indikator, an dem sich beispielhaft zugleich fachlich‐konzeptionelle Fragen als auch Ressourcen‐<br />

fragen aufzeigen lassen, ist die Frage, wie professionell die Aufnahmesituation geregelt ist <strong>und</strong> zu<br />

welchen Zeiten <strong>Frauen</strong> aufgenommen werden können:<br />

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