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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Angaben der Landesregierung:<br />

Politische Instrumente zum<br />

Thema Gewalt gegen <strong>Frauen</strong><br />

z.B. Aktions-/Arbeitspläne<br />

„Stärkung <strong>und</strong> Förderung von <strong>Frauen</strong>hilfen“ regelmäßig in den Koalitionsvereinbarungen<br />

<strong>und</strong> Aktionsplänen Koalitionsvereinbarungen<br />

<strong>und</strong> im Aktionsplan der Landesregierung zur Bekämpfung von<br />

Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder<br />

Angaben des Landes zu vom Land geförderten Angeboten<br />

Im Flächenland Brandenburg hat es sich als günstig erwiesen, keine Trennung von <strong>Frauen</strong>beratungsstelle<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>haus/<strong>Frauen</strong>schutzwohnung vorzunehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />

bieten die Einrichtungen sowohl eine Schutzunterkunft inklusive Beratung als auch die externe<br />

Beratung <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder an. Für Beides erfolgt die Kontaktaufnahme<br />

in der Regel telefonisch. <strong>Frauen</strong>haus, Zufluchtswohnung mit Beratungsstelle oder <strong>Frauen</strong>-<br />

schutzeinrichtung sind hier nur verschiedene Namen <strong>für</strong> gleiche Aufgabenstellungen.<br />

<strong>Frauen</strong>häuser bzw. <strong>Frauen</strong><strong>und</strong><br />

Kinderschutzhäuser <strong>und</strong><br />

gesamte Platzzahl<br />

Zufluchtswohnungen <strong>und</strong><br />

gesamte Platzzahl<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> von<br />

Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong><br />

Beratungsstellen bei sexuel-<br />

ler Gewalt / <strong>Frauen</strong>notrufe<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> von sexuellem<br />

Missbrauch Betroffene<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Opfer<br />

von Menschenhandel<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Opfer<br />

von Zwangsverheiratung<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Lesben<br />

<strong>und</strong> Trans*-Menschen<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong><br />

mit Behinderungen<br />

Gesamtumfang der Förderung<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

21 (<strong>Frauen</strong>schutzeinrichtungen die die Funktionen von <strong>Frauen</strong>häusern<br />

<strong>und</strong> Beratungsstellen in sich vereinen) = 268 Plätze<br />

zusätzlich 2 Zufluchtswohnungen ohne Beratungsstelle = 10 Plätze<br />

1 gesonderte <strong>Frauen</strong>beratungsstelle (+ 21 Beratungsstellen als Bestandteile<br />

<strong>Frauen</strong>schutzeinrichtungen)<br />

2<br />

4<br />

1<br />

Brandenburg beteiligt sich an der Fachberatungsstelle in Berlin<br />

900.000 €<br />

davon<br />

50.000 € pro Jahr an jeden Landkreis <strong>und</strong> jede kreisfreie Stadt<br />

Zusätzlich: Projektmittel <strong>und</strong> regelmäßige Mittel der Lotto-Stiftung<br />

z.B. <strong>für</strong> PKW oder Renovierungen<br />

Die Zuwendungen sind im „R<strong>und</strong>erlass <strong>für</strong> die Zuwendung von Mitteln<br />

an die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreie Städte <strong>für</strong> Hilfeangebote <strong>für</strong><br />

von Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder“ vom 18.9.2003<br />

festgeschrieben<br />

Alle Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte erhalten die gleiche Summe<br />

vom Land <strong>für</strong> die Hilfeangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong>.<br />

Voraussetzung ist eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von 20<br />

bis 40 %. Viele übernehmen 50 %, Höhe hat keinen Einfluss auf<br />

Landesfinanzierung.<br />

Art <strong>und</strong> Struktur der Einrichtungen richten sich nach Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Bedarf des Kreises.<br />

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