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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Sozialhilfe sowie Leistungen der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende ab. Die Muster der<br />

Rahmen-Vereinbarungen sind Anlagen 3 <strong>und</strong> 4 632 zu entnehmen.<br />

7. Geltungsdauer der Empfehlungen<br />

Diese Empfehlungen haben <strong>für</strong> die Dauer der Gültigkeit der staatlichen Förderrichtlinien<br />

<strong>und</strong> der darin festgelegten Zuschusskriterien Bestand. Unwesentliche Änderungen der<br />

staatlichen Förderrichtlinie berühren diese Empfehlungen nicht.<br />

[…]<br />

Anlage 2 der Gemeinsamen Empfehlungen zur Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser (Nr. 6.1)<br />

V e r e i n b a r u n g<br />

zwischen<br />

dem Landkreis ___________________________________________,<br />

dem Landkreis ___________________________________________,<br />

dem Landkreis ___________________________________________,<br />

der kreisfreien Stadt _______________________________________,<br />

der kreisfreien Stadt _______________________________________, (Kostenträger)<br />

dem Bezirk ____________________________________ als Kostenträger <strong>für</strong> die<br />

Ausländerinnen,<br />

<strong>und</strong><br />

dem Träger des <strong>Frauen</strong>hauses<br />

______________________________________________________<br />

über die Finanzierung der Gr<strong>und</strong>kosten<br />

des <strong>Frauen</strong>hauses in ____________________________________________________<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gemeinsamen Empfehlungen zu Notwendigkeit, Bedarf <strong>und</strong> Finanzierung<br />

von <strong>Frauen</strong>häusern in Bayern wird folgendes vereinbart:<br />

§ 1 Fördervoraussetzungen<br />

Die pauschale Förderung der Gr<strong>und</strong>kosten erfolgt nur <strong>für</strong> ein <strong>Frauen</strong>haus, das nach<br />

Maßgabe der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> staatlich gefördert wird.<br />

§ 2 Ermittlung der Gr<strong>und</strong>kostenpauschale<br />

Zu den Gr<strong>und</strong>kosten gehören<br />

632 Anlage 4 wird hier nicht wiedergegeben.<br />

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