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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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echt. 550 Hindernisse im Sozialleistungsrecht können durch punktgenaue Änderungen der Rechtslage<br />

<strong>und</strong> der Verwaltungspraxis behoben werden. 551 Zugangshindernisse im Verfahrens- <strong>und</strong> Organisationsrecht,<br />

das den Zugang zu Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung praktisch bewerkstelligt, können weithin durch<br />

optimierte Prozesse ohne Gesetzesänderungen beseitigt werden. 552<br />

3. Hohe Inanspruchnahme bei regional unterschiedlichem Unterstützungsangebot: Stadt <strong>und</strong> Land<br />

– unterschiedliche Probleme 553<br />

Die Inanspruchnahme des Unterstützungsangebots ist kontinuierlich hoch, sowohl <strong>Frauen</strong>häuser als<br />

auch Fachberatungsstellen geben <strong>für</strong> 2010 Zeiten an, in denen Wartelisten angelegt werden mussten.<br />

Andererseits nennen die Einrichtungen Zeiten, in denen die Auslastung nicht vollständig ist. Weder<br />

Spitzenzeiten noch Zeiten geringerer Nutzung sind vorhersehbar. Sind keine Kapazitäten frei,<br />

muss an andere Schutz- bzw. Beratungseinrichtungen weitervermittelt werden.<br />

Das Unterstützungsangebot ist regional unterschiedlich ausgebaut. Es gibt regionale Versorgungsprobleme.<br />

Eine besondere Situation besteht generell im ländlichen, strukturschwachen Raum. Hier<br />

gibt es wenige <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen, aber auch wenige andere Einrichtungen, an<br />

die vermittelt werden könnte. 554 Flexible Angebote, die sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren,<br />

sind unter diesen Bedingungen erforderlich. Auch Beratungseinrichtungen, die nicht auf Gewalt<br />

gegen <strong>Frauen</strong> spezialisiert sind, können erste Anlaufstellen sein, sehen sich aber nur teilweise<br />

geeignet, adäquate Unterstützung zu bieten. 555<br />

<strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen bieten meist ein breites Spektrum an Leistungen an. Es gibt<br />

jedoch Schwierigkeiten bei bestimmten Angeboten bzw. bestimmten Problematiken, die auch nicht<br />

immer im Rahmen von Kooperation mit anderen Einrichtungen abgedeckt werden können. Fehlen in<br />

der Region z.B. Therapieplätze, müssen die Mitarbeiterinnen ihr Möglichstes zur Stabilisierung der<br />

gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> tun. Ähnlich sieht es bei der Versorgung mitbetroffener Töchter <strong>und</strong> Söhne<br />

aus, die oft schwere Gewalt miterlebt haben. Alle <strong>Frauen</strong>häuser nehmen Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />

auf, die Ressourcen reichen jedoch oft nicht aus, um dem spezifischen Unterstützungsbedarf der<br />

Mädchen <strong>und</strong> Jungen in dieser Situation gerecht zu werden. 556<br />

4. Unzureichende Absicherung des Unterstützungsangebots – Finanzierungslücken, Personalbedarf,<br />

Qualitätsanforderungen: Wer mit dem Rücken zur Wand steht, kann anderen nicht den Rücken<br />

stärken<br />

Das Unterstützungsangebot ist mehrheitlich nicht ausreichend abgesichert. Das Volumen an Personal<br />

(Arbeitszeit) reicht oft nicht aus, um spezifische Aufgabenbereiche in gewünschter Qualität umzuset-<br />

550 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, A. I sowie B.<br />

551 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. I.<br />

552 Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. II.<br />

553 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B3.1.6<br />

554 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B3.4<br />

555 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B3.3<br />

556 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.7.; Rechtswissenschaftliches Gutachten, Teil 2, B. I. 2. b) hh).<br />

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