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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Lan-<br />

desfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förderhöhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Angaben der Landeskoordinierungsstelle<br />

Zuwendungsverträge nach §44 LHO mit Leistungsvereinbarungen<br />

jeweils spezifisch <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser, Zufluchtswohnprojekte <strong>und</strong><br />

<strong>Frauen</strong>beratungsstellen, werden mit den Trägern der Einrichtungen<br />

bzw. Projekte abgeschlossen<br />

Innerhalb der zweijährigen Vertragslaufzeit sind Restmittel des ers-<br />

ten Jahres nach Antrag auf das zweite übertragbar<br />

Berliner Bezirke haben keine Zuständigkeit, die Finanzierung der<br />

Einrichtungen ist ausschließlich Landessache<br />

Keine Tagesgeldfinanzierung, sondern eine pauschale Absicherung<br />

von Plätzen wurde eingeführt, um die historisch gewachsene, sehr<br />

unterschiedliche Finanzierung der Einrichtungen vergleichbarer<br />

<strong>und</strong> damit gerechter zu gestalten<br />

- Ansprüche an die Einrichtungen sind in den Leistungskatalogen<br />

der Zuwendungsverträge geregelt, auch die Stellenpläne <strong>und</strong> Stellenbesetzungen<br />

sind Bestandteil der Verträge (Regelung der Unterbringung,<br />

Beratungsspektrum <strong>und</strong> Rahmenbedingungen), jährlich<br />

müssen Sach- <strong>und</strong> Qualitätsberichte, sowie Verwendungsnachweise<br />

erfolgen<br />

- Beratungsstellen müssen Planzahlen <strong>für</strong> zu erwartende Fallzahlen<br />

vorgeben, werden mit dem Jahresbericht abgeglichen<br />

- Keine Regelung der Aufenthaltsdauer <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser, liegt seit<br />

Langem im Schnitt bei bis zu 3 Monaten<br />

Kürzungen vor einigen Jahren, in der letzten Legislaturperiode Erhöhung<br />

um 5 %, von Haushaltsverhandlungen abhängig. Finanzie-<br />

rung steht im Senat nicht in Frage<br />

landesweite Hotline bei häuslicher Gewalt (Anlaufstelle zur Vermittlung<br />

freier Plätze in den <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> unmittelbare Anbindung<br />

an Beratungsstellen)<br />

SIGNAL, Fortbildung <strong>für</strong> Personal <strong>und</strong> Leitungen zu Gewalt gegen<br />

<strong>Frauen</strong> im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

MIGG, Fortbildungen <strong>und</strong> Vernetzung von niedergelassenen Ärztinnen<br />

<strong>und</strong> Ärzten bei Gewalt gegen <strong>Frauen</strong><br />

Träger BIG e.V. – Berliner Koordinationsstelle bei häuslicher Gewalt<br />

Gründung 1995, B<strong>und</strong>esmodellprojekt, Weiterführung mit Landesmitteln<br />

Mitarbeiter/innen 7 (6 <strong>Frauen</strong>, 1 Mann) (Stellenumfang 5 mal 50%, 1 mal 75%, 1 mal<br />

100%) Dipl. Kauffrau, Juristin, Politikwissenschaftlerin, Dipl. Pädagog/inn/e/n<br />

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