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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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B4 Umsetzung <strong>und</strong> Nutzung von rechtlichen Schutzmöglichkeiten<br />

B4.1 Polizeiliche Praxis als Bestandteil des Unterstützungssystems bei Gewalt gegen<br />

<strong>Frauen</strong><br />

Die Polizei ist ein wichtiger Kooperationspartner der Unterstützungseinrichtungen – vor allem auch<br />

<strong>für</strong> die pro-aktiv arbeitenden Interventionsstellen, zu denen die Polizei den Kontakt herstellt – <strong>und</strong><br />

die Bedarfsanalyse (vgl. D) zeigte, dass die Polizei von <strong>Frauen</strong> als wichtiger Ansprechpartner bei Gewalt<br />

gesehen wird.<br />

Wenn <strong>Frauen</strong> in ein <strong>Frauen</strong>haus kommen, haben einige bereits im Rahmen eines Polizeieinsatzes Anzeige<br />

erstattet <strong>und</strong> einige entschließen sich während ihres Aufenthalts dazu. Die Bewohnerinnenstatistik<br />

der <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung <strong>für</strong> das Jahr 2010 führt aus, dass vor dem <strong>Frauen</strong>hausaufenthalt<br />

bei 56% aller <strong>Frauen</strong>, die in <strong>Frauen</strong>häusern lebten, ein Polizeieinsatz stattgef<strong>und</strong>en hatte, <strong>und</strong> weitere<br />

12% erneut während des <strong>Frauen</strong>hausaufenthalts die Unterstützung der Polizei in Anspruch nahmen<br />

(<strong>Frauen</strong>hauskoordinierung 2011: 28).<br />

Unsere Erhebung kam zu folgenden nach <strong>Frauen</strong>häusern aufgeschlüsselten Ergebnissen.<br />

Abbildung 64: Geschätzter Anteil der Bewohnerinnen, die in 2010 im <strong>Frauen</strong>haus eine Anzeige<br />

erstattet oder an einem Strafverfahren gegen den gewalttätigen (Ex-)Partner beteiligt<br />

waren (in % der <strong>Frauen</strong>häuser)<br />

20,8<br />

10,4<br />

5,8<br />

26<br />

4<br />

32,9<br />

keine<br />

1 bis 5%<br />

6 bis 10%<br />

11 bis 20%<br />

21 bis 30%<br />

31 bis 50%<br />

Quelle: Bestandsaufnahme <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder 2011 – BMFSFJ/SoFFI F., <strong>Frauen</strong>hausbefragung, Datenbasis n=172<br />

Fachberatungsstellen haben mit Strafanzeigen <strong>und</strong> Strafverfahren ihrer Klientinnen häufiger zu tun<br />

als <strong>Frauen</strong>häuser. Allen voran arbeiten die Interventionsstellen im Kontext polizeilicher Intervention,<br />

denn sie werden auf die Fax-Nachricht über Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt hin tätig (vgl.<br />

B3.2.1). Fachberatungsstellen, die auf sexuelle Gewalt spezialisiert sind, beraten bei Anzeigen wegen<br />

Vergewaltigung oder zurückliegendem sexuellem Missbrauch. An Fachberatungsstellen <strong>für</strong> Opfer von<br />

Menschenhandel werden die Klientinnen überwiegend durch die Polizei vermittelt.<br />

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