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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Vermögenswerte und <strong>der</strong> übernommenen Schulden) gegenüberzustellen.<br />

Eine aus <strong>der</strong> Verrechnung entstehende positive Differenz wird als<br />

Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert <strong>an</strong>gesetzt. Für den Zeitraum zwischen dem<br />

30. Juni 2013 und dem tatsächlichen Zeitpunkt des gepl<strong>an</strong>ten Erwerbs <strong>der</strong><br />

94,9% <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> GSW wird aus Vereinfachungsgründen<br />

<strong>an</strong>genommen, dass <strong>der</strong> Zeitwert des Nettoreinvermögens unverän<strong>der</strong>t<br />

bleibt.<br />

Die tatsächlichen Anschaffungskosten <strong>der</strong> Gesellschaft stehen aufgrund<br />

des erst in <strong>der</strong> Zukunft gegebenenfalls erfolgenden Erwerbs noch nicht<br />

fest. Als Anschaffungskosten <strong>der</strong> Gesellschaft für 94,9% <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong><br />

GSW werden TEUR 1.662.888 <strong>an</strong>genommen. Diese basieren auf <strong>der</strong><br />

Ausgabe von 122.271.154 Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft zu einem Kurs von<br />

EUR 13,60 je Aktie, welcher den Durchschnitt im Dreimonatszeitraum<br />

vor Ankündigung <strong>der</strong> Abgabe des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>es am 20. August<br />

2013 nach Mitteilung <strong>der</strong> BaFin darstellt. Für Zwecke <strong>der</strong> endgültigen<br />

Kaufpreisaufteilung sind <strong>die</strong> Anschaffungskosten aus dem Aktienkurs <strong>der</strong><br />

Gesellschaft am Erwerbsstichtag abzuleiten.<br />

Im Rahmen des Erwerbs <strong>der</strong> GSW-Aktien hat <strong>die</strong> Gesellschaft eine<br />

Vereinbarung mit <strong>der</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG geschlossen, nach <strong>der</strong> <strong>die</strong>se für<br />

den Fall, dass mehr als 94,9 % <strong>der</strong> GSW-Aktien im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />

dem <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> <strong>an</strong>ge<strong>die</strong>nt werden sollten, bis zu 5,1% <strong>der</strong> Aktien<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> GSW auf eigene Rechnung erwirbt. Um <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Abwicklung<br />

des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s betrauten Umtauschtreuhän<strong>der</strong> in <strong>die</strong> Lage zu<br />

versetzen, den <strong>Aktionäre</strong>n <strong>der</strong> GSW Immobilien AG auch für <strong>die</strong>se<br />

überschießende Anzahl von GSW-Aktien entsprechend dem Inhalt des<br />

beabsichtigten Umtausch<strong>an</strong>gebots Deutsche Wohnen-Aktien zu liefern,<br />

soll eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen und, soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich, durchgeführt werden. Im Falle eines Weiterverkaufs <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG <strong>an</strong> <strong>der</strong> GSW erworbenen Aktien <strong>an</strong> Dritte hat sich<br />

<strong>die</strong> Gesellschaft verpflichtet, einen Differenzbetrag, <strong>der</strong> daraus entsteht,<br />

dass <strong>der</strong> Verkaufspreis <strong>die</strong> Anschaffungskosten unterschreitet,<br />

auszugleichen. Für Zwecke <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Anschaffungskosten <strong>der</strong><br />

GSW-Aktien bei <strong>der</strong> Gesellschaft wie auch für Zwecke <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong><br />

Anschaffungskosten <strong>der</strong> GSW-Aktien auf das Nettoreinvermögen <strong>der</strong><br />

GSW zu Zeitwerten wurde aufgrund <strong>der</strong> unterstellten Annahmequote von<br />

94,9% <strong>die</strong> Verlustausgleichsverpflichtung mit einem Wert von EUR 0<br />

<strong>an</strong>gesetzt.<br />

Da für <strong>die</strong> Schätzung <strong>der</strong> Zeitwerte <strong>der</strong> erworbenen identifizierbaren<br />

Vermögenswerte und <strong>der</strong> übernommenen Schulden und so des<br />

Nettoreinvermögens <strong>der</strong> GSW ausschließlich auf von <strong>der</strong> GSW<br />

veröffentlichte Fin<strong>an</strong>zinformationen zurückgegriffen werden konnte,<br />

wurden nur für solche Vermögenswerte und Schulden Zeitwerte <strong>an</strong>gesetzt,<br />

für <strong>die</strong> nach unserem Verständnis <strong>die</strong> GSW eine Bewertung zum Zeitwert<br />

vornahm o<strong>der</strong> für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zeitwerte im Konzernabschluss <strong>der</strong> GSW für das<br />

zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr bzw. im<br />

Konzernzwischenabschluss <strong>der</strong> GSW für den zum 30. Juni 2013 endenden<br />

Sechsmonats-Zeitraum <strong>an</strong>gegeben wurden. Für mindestens nachfolgende<br />

Vermögenswerte und Schulden <strong>der</strong> GSW konnten auf Basis <strong>der</strong> öffentlich<br />

zugänglichen Fin<strong>an</strong>zinformationen keine Zeitwerte ermittelt und <strong>an</strong>gesetzt<br />

werden:<br />

Sach<strong>an</strong>lagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />

(einschließlich nicht in <strong>der</strong> Konzernbil<strong>an</strong>z <strong>der</strong> GSW <strong>an</strong>gesetzte<br />

immaterielle Vermögenswerte),<br />

-S-17-

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