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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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2.2 St<strong>an</strong>d und Quellen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Angebotsunterlage enthaltenen Angaben<br />

Sofern nicht ausdrücklich <strong>an</strong><strong>der</strong>s vermerkt, beruhen alle Angaben und Aussagen<br />

über Absichten und alle sonstigen Informationen in <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage auf<br />

dem Kenntnisst<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> den Absichten <strong>der</strong> Bieterin zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Angebotsunterlage. Die in <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben<br />

zur GSW und zum GSW-Konzern stammen aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen<br />

(wie z.B. veröffentlichte Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Wertpapierprospekte,<br />

Presseerklärungen und Analystenpräsentationen), insbeson<strong>der</strong>e aus<br />

dem Geschäftsbericht <strong>der</strong> GSW für das Geschäftsjahr 2012. Sämtliche Informationen<br />

wurden nicht geson<strong>der</strong>t von <strong>der</strong> Bieterin verifiziert.<br />

2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

Die Angebotsunterlage enthält bestimmte in <strong>die</strong> Zukunft gerichtete Aussagen. Diese<br />

Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“,<br />

„schätzen“, „beabsichtigen“, „<strong>an</strong>streben“, „davon ausgehen“ o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Wörter gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten o<strong>der</strong> gegenwärtige<br />

Erwartungen <strong>der</strong> Bieterin, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Bieterin gemeinsam h<strong>an</strong>delnden Personen<br />

im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG sowie <strong>der</strong>en Tochterunternehmen<br />

im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z. B. hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> möglichen Folgen des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s für <strong>die</strong> GSW und <strong>die</strong> GSW-<br />

<strong>Aktionäre</strong> o<strong>der</strong> zukünftige Fin<strong>an</strong>zergebnisse <strong>der</strong> GSW.<br />

Solche in <strong>die</strong> Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Pl<strong>an</strong>ungen,<br />

Schätzungen und Prognosen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bieterin, <strong>die</strong> mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5<br />

Satz 1 und 3 WpÜG gemeinsam h<strong>an</strong>delnden Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochterunternehmen<br />

nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre<br />

zukünftige Richtigkeit. In <strong>die</strong> Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und<br />

Ungewissheiten, <strong>die</strong> meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im<br />

Einflussbereich <strong>der</strong> Bieterin, <strong>der</strong> mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3<br />

WpÜG gemeinsam h<strong>an</strong>delnden Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochterunternehmen liegen.<br />

Die in <strong>der</strong> Angebotsunterlage enthaltenen in <strong>die</strong> Zukunft gerichteten Aussagen können<br />

sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen<br />

könnten von den in <strong>der</strong> Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen<br />

erheblich abweichen.<br />

Es ist möglich, dass <strong>die</strong> Bieterin ihre in <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage geäußerten Absichten<br />

und Einschätzungen nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage än<strong>der</strong>t.<br />

2.4 Keine Aktualisierung<br />

Die Bieterin weist darauf hin, dass sie <strong>die</strong>se Angebotsunterlage nur aktualisieren<br />

wird, soweit sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet ist.<br />

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