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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Für <strong>die</strong> Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen hat <strong>die</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em beschlossen (<strong>die</strong> „Ordentliche Sachkapitalerhöhung“):<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft in Höhe von <strong>der</strong>zeit<br />

EUR 168.907.143,00, zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einladung eingeteilt in<br />

168.811.823 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien und<br />

95.320 nennwertlose Namens-Stammaktien, jeweils mit einem <strong>an</strong>teiligen<br />

Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, wird um bis zu<br />

EUR 128.842.101,00 auf bis zu EUR 297.749.244,00 durch Ausgabe<br />

von bis zu 128.842.101 auf den Inhaber lautende nennwertlose<br />

Stammaktien (Stückaktien) mit einem <strong>an</strong>teiligen Betrag am Grundkapital<br />

von EUR 1,00 gegen Sacheinlage erhöht.<br />

Der Ausgabebetrag <strong>der</strong> neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz<br />

zwischen dem Ausgabebetrag <strong>der</strong> neuen Aktien und dem Einbringungswert<br />

des Sacheinlagegegenst<strong>an</strong>ds soll <strong>der</strong> Kapitalrücklage<br />

gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 H<strong>an</strong>delsgesetzbuch („HGB“) zugewiesen<br />

werden.<br />

<br />

<br />

Die neuen Aktien sind ab dem 1. J<strong>an</strong>uar 2014 gewinnberechtigt. Ein<br />

Gewinnbezugsrecht für das Geschäftsjahr 2013 besteht nicht.<br />

Das Bezugsrecht <strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> Deutsche Wohnen ist ausgeschlossen.<br />

Die Aktien aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />

werden im Rahmen eines <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> GSW gemäß §§ 29 ff.<br />

WpÜG zu richtenden <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s in Form eines Umtausch<strong>an</strong>gebots<br />

zum Erwerb aller von ihnen <strong>an</strong> <strong>der</strong> GSW gehaltenen<br />

Aktien im Verhältnis 1:2,55 ausgegeben. Das bedeutet, dass je<strong>der</strong><br />

Aktionär <strong>der</strong> GSW berechtigt ist, für jede zum Umtausch eingereichte<br />

GSW-Aktie 2,55 neue Aktien aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />

zu beziehen.<br />

(2) Die ordentliche Barkapitalerhöhung<br />

Für <strong>die</strong> Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen hat <strong>die</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em beschlossen (<strong>die</strong> „Ordentliche Barkapitalerhöhung“):<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft in Höhe von <strong>der</strong>zeit<br />

EUR 168.907.143,00, zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einladung eingeteilt in<br />

168.811.823 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien und<br />

95.320 nennwertlose Namens-Stammaktien, jeweils mit einem <strong>an</strong>teiligen<br />

Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, wird von dem zukünftigen<br />

Betrag des Grundkapitals, <strong>der</strong> sich nach Durchführung <strong>der</strong> Or-<br />

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