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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Die Vollzugsbedingung in <strong>die</strong>ser Ziffer 11.1.1 (4) findet nur d<strong>an</strong>n Anwendung,<br />

wenn und soweit <strong>die</strong> Schaffung von Deutsche Wohnen-<br />

Angebotsaktien aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital zur Erbringung<br />

<strong>der</strong> Angebotsgegenleistung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

11.1.2 Mindest<strong>an</strong>nahmequote<br />

Zum Zeitpunkt des Ablaufs <strong>der</strong> Annahmefrist entspricht <strong>die</strong> Gesamtzahl<br />

(1) <strong>der</strong> Eingereichten GSW-Aktien (wie unter Ziffer 12.2 definiert) (einschließlich<br />

<strong>der</strong>jenigen GSW-Aktien, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist erklärt wurde, <strong>die</strong>se jedoch, wie in <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

dargestellt, erst nach Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist durch Umbuchung<br />

<strong>der</strong> GSW-Aktien in ISIN DE000GSW1137 wirksam wird) für <strong>die</strong> das<br />

Rücktrittsrecht, soweit <strong>an</strong>wendbar, nicht wirksam nach Maßgabe <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

ausgeübt wurde,<br />

(2) <strong>der</strong> GSW-Aktien, welche von <strong>der</strong> Bieterin o<strong>der</strong> einem Unternehmen des<br />

Deutsche Wohnen-Konzerns gehalten werden,<br />

(3) <strong>der</strong> GSW-Aktien, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Bieterin o<strong>der</strong> einem Unternehmen des Deutsche<br />

Wohnen-Konzerns nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, und<br />

(4) <strong>der</strong> GSW-Aktien, im Hinblick auf welche <strong>die</strong> Bieterin o<strong>der</strong> ein Unternehmen<br />

des Deutsche Wohnen-Konzerns einen Vertrag außerhalb <strong>die</strong>ses <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

abgeschlossen haben, <strong>der</strong> ihnen das Recht einräumt, <strong>die</strong> Übertragung<br />

des Eigentums <strong>an</strong> <strong>die</strong>sen GSW-Aktien zu verl<strong>an</strong>gen,<br />

mindestens 75 % <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

ausstehenden GSW-Aktien, d. h. mindestens 37.894.736 GSW-Aktien, wobei GSW-<br />

Aktien, <strong>die</strong> mehreren <strong>der</strong> obigen Kriterien unterfallen, nur einmal zählen (<strong>die</strong> „Mindest<strong>an</strong>nahmequote“).<br />

11.1.3 Keine wesentliche Erhöhung des Grundkapitals<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage und dem Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

ist das Grundkapital <strong>der</strong> GSW nicht um mehr als 10 % erhöht worden; bei<br />

<strong>der</strong> Berechnung <strong>die</strong>ser 10 %-Schwelle bleibt eine mögliche Erhöhung des Grundkapitals<br />

<strong>der</strong> GSW unberücksichtigt, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte <strong>der</strong><br />

W<strong>an</strong>delschuldverschreibung <strong>der</strong> GSW resultiert (siehe Ziffer 6.2.6).<br />

11.1.4 Keine Beschlüsse über Dividenden, Satzungsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Liquidation<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage und dem Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

ist keines <strong>der</strong> nachfolgenden Ereignisse eingetreten:<br />

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