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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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1. Allgemeine Hinweise zur Abwicklung des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für <strong>Aktionäre</strong> mit Wohnsitz, Sitz o<strong>der</strong> gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

1.1 Abwicklung des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetzes<br />

Diese Angebotsunterlage beschreibt das freiwillige öffentliche <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong><br />

in Form eines Umtausch<strong>an</strong>gebots (das „<strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>“, das „Umtausch<strong>an</strong>gebot“<br />

o<strong>der</strong> das „Angebot“) <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG mit Sitz in Fr<strong>an</strong>kfurt am<br />

Main, Deutschl<strong>an</strong>d, eingetragen im H<strong>an</strong>delsregister des Amtsgerichts Fr<strong>an</strong>kfurt am<br />

Main unter HRB 42388 (<strong>die</strong> „Bieterin“ o<strong>der</strong> „Deutsche Wohnen“, zusammen mit<br />

ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen <strong>der</strong> „Deutsche Wohnen-Konzern“) <strong>an</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> GSW Immobilien AG mit Sitz in Berlin, Deutschl<strong>an</strong>d, eingetragen<br />

im H<strong>an</strong>delsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 125788 („Zielgesellschaft“<br />

o<strong>der</strong> „GSW“, zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen<br />

<strong>der</strong> „GSW-Konzern“) nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

(„WpÜG“).<br />

Das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> bezieht sich auf den Erwerb sämtlicher nennwertlosen auf<br />

den Inhaber lautenden Stückaktien <strong>der</strong> GSW (<strong>die</strong> „GSW-Aktien“) und ist <strong>an</strong> alle<br />

<strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> GSW („GSW-<strong>Aktionäre</strong>“) gerichtet, mit Ausnahme <strong>der</strong> GSW-<br />

<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong> Ziffer 1.2 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage vom Umtausch<strong>an</strong>gebot<br />

ausgeschlossen sind. GSW-<strong>Aktionäre</strong> in den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika („USA“) werden insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>die</strong> Angaben in Ziffer 1.2 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

hingewiesen.<br />

Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

durchgeführt, insbeson<strong>der</strong>e nach dem WpÜG und <strong>der</strong> Verordnung über den Inhalt<br />

<strong>der</strong> Angebotsunterlage, <strong>die</strong> Gegenleistung bei <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>en und Pflicht<strong>an</strong>geboten<br />

und <strong>die</strong> Befreiung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe<br />

eines Angebots („WpÜGAngebV“).<br />

Ein <strong>öffentliches</strong> Angebot nach einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Recht (insbeson<strong>der</strong>e dem <strong>der</strong> USA)<br />

als dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d führt <strong>die</strong> Bieterin mit <strong>die</strong>sem Angebot<br />

nicht durch. Dieses Umtausch<strong>an</strong>gebot wurde ausschließlich durch <strong>die</strong> deutsche<br />

Bundes<strong>an</strong>stalt für Fin<strong>an</strong>z<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht („BaFin“) gestattet. Folglich sind<br />

keine Bek<strong>an</strong>ntmachungen, Registrierungen, Zulassungen o<strong>der</strong> Gestattungen <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

und/o<strong>der</strong> des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s außerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschl<strong>an</strong>d be<strong>an</strong>tragt, ver<strong>an</strong>lasst o<strong>der</strong> gewährt worden. GSW-<strong>Aktionäre</strong> können also<br />

auf <strong>die</strong> Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht<br />

vertrauen. Je<strong>der</strong> Vertrag, <strong>der</strong> infolge <strong>der</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s mit <strong>der</strong><br />

Bieterin zust<strong>an</strong>de kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

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