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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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gen, wenn alle Vollzugsbedingungen eingetreten sind. Das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> erlischt,<br />

wenn eine Vollzugsbedingung ausfällt und <strong>die</strong> Bieterin auf den Eintritt <strong>der</strong><br />

Vollzugsbedingungen – soweit zulässig – nicht innerhalb <strong>der</strong> in Ziffer 12.2 <strong>die</strong>ser<br />

Angebotsunterlage gen<strong>an</strong>nten Frist wirksam verzichtet (wobei <strong>die</strong> Mindest<strong>an</strong>nahmequote<br />

verringert werden k<strong>an</strong>n). Die durch <strong>die</strong> Annahme des Angebots zust<strong>an</strong>de<br />

kommenden Verträge werden im Fall des Erlöschens des Angebots nicht vollzogen<br />

und entfallen. Ein Überg<strong>an</strong>g des Eigentums <strong>an</strong> den Eingereichten GSW-Aktien auf<br />

<strong>die</strong> Bieterin findet nicht statt und <strong>die</strong> Eingereichten GSW-Aktien werden soweit<br />

notwendig auf <strong>die</strong> jeweilige Depotb<strong>an</strong>k zurückübertragen. Die Eingereichten GSW-<br />

Aktien werden in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1111 zurückgebucht.<br />

Es werden Vorkehrungen getroffen, dass <strong>die</strong> Rückbuchung innerhalb von fünf<br />

B<strong>an</strong>karbeitstagen erfolgt, nachdem nach Ziffer 11.5 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage veröffentlicht<br />

wurde, dass das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> nicht vollzogen wird. Nach <strong>der</strong> Rückbuchung<br />

können <strong>die</strong> GSW-Aktien wie<strong>der</strong> unter ihrer ursprünglichen ISIN<br />

DE000GSW1111 geh<strong>an</strong>delt werden. Die Rückbuchung ist für <strong>die</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong><br />

kostenfrei. Etwaig <strong>an</strong>fallende ausländische Steuern o<strong>der</strong> Kosten und Gebühren ausländischer<br />

Depotb<strong>an</strong>ken, <strong>die</strong> keine gegenseitige Kontoverbindung mit Clearstream<br />

haben, sind jedoch von den betreffenden GSW-<strong>Aktionäre</strong>n selbst zu tragen.<br />

12.9 Rücktrittsrecht von GSW-<strong>Aktionäre</strong>n, <strong>die</strong> das Angebot <strong>an</strong>nehmen<br />

GSW-<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> das Angebot <strong>an</strong>genommen haben, sind nur unter den in Ziffer<br />

16 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von <strong>der</strong><br />

Annahme des Angebots zurückzutreten. Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausübung und <strong>der</strong> Rechtsfolgen<br />

des Rücktrittsrechts wird auf <strong>die</strong> Ausführungen in Ziffer 16 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

verwiesen.<br />

12.10 Kosten für GSW-<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> das Angebot <strong>an</strong>nehmen<br />

Die Annahme des Angebots soll für <strong>die</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> ihre GSW-Aktien auf<br />

inländischen Depots halten, frei von Kosten und Spesen <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>ken sein (bis<br />

auf <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Übermittlung <strong>der</strong> Annahmeerklärung <strong>an</strong> <strong>die</strong> jeweilige Depotb<strong>an</strong>k).<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck gewährt <strong>die</strong> Bieterin den Depotb<strong>an</strong>ken eine Ausgleichszahlung,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong>sen geson<strong>der</strong>t mitgeteilt wird, und eine marktübliche Depotb<strong>an</strong>kenprovision<br />

umfasst.<br />

Etwaige zusätzliche Kosten und Spesen, <strong>die</strong> von Depotb<strong>an</strong>ken o<strong>der</strong> ausländischen<br />

Wertpapier<strong>die</strong>nstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie ggf. außerhalb <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>fallende Aufwendungen sind jedoch von den betreffenden<br />

GSW-<strong>Aktionäre</strong>n selbst zu tragen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten im Falle notwendiger Rückbuchungen o<strong>der</strong> Rückübertragungen<br />

bei Nichteintritt von Bedingungen, von denen <strong>die</strong> Wirksamkeit des Angebo-<br />

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