26.12.2013 Aufrufe

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nur mit einigen <strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Maßnahmen wäre nach deutschem Recht <strong>die</strong> Pflicht<br />

<strong>der</strong> Bieterin verbunden, den Min<strong>der</strong>heitsaktionären jeweils auf <strong>der</strong> Grundlage einer<br />

Unternehmensbewertung <strong>der</strong> GSW – <strong>die</strong> durch ein Wertgutachten zu fun<strong>die</strong>ren ist<br />

und ggf. <strong>der</strong> gerichtlichen Überprüfung in einem Spruchverfahren o<strong>der</strong> einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Verfahren unterliegt – ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine <strong>an</strong>gemessene<br />

Abfindung zu erwerben o<strong>der</strong> einen Ausgleich zu gewähren. Da <strong>die</strong>se Unternehmensbewertung<br />

auf <strong>die</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

<strong>der</strong> GSW über <strong>die</strong> jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen<br />

müsste, könnte ein Abfindungs<strong>an</strong>gebot wertmäßig dem Angebotspreis entsprechen,<br />

könnte aber auch höher o<strong>der</strong> niedriger ausfallen. Die Durchführung einiger <strong>die</strong>ser<br />

Maßnahmen könnte zudem zu einer Beendigung <strong>der</strong> Börsennotierung <strong>der</strong> GSW-<br />

Aktien führen.<br />

15.5 An<strong>die</strong>nungsrecht <strong>der</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong> nach § 39c WpÜG<br />

Den GSW-<strong>Aktionäre</strong>n steht nach Ende <strong>der</strong> Annahmefrist für den Fall, dass <strong>der</strong> Bieterin<br />

und <strong>der</strong> Drittb<strong>an</strong>k nach Abschluss des Umtausch<strong>an</strong>gebots gemeinsam mindestens<br />

95 % <strong>der</strong> GSW-Aktien gehören, in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung des § 39c<br />

WpÜG ein dreimonatiges An<strong>die</strong>nungsrecht für <strong>die</strong> von ihnen gehaltenen GSW-<br />

Aktien zu. Dies k<strong>an</strong>n nach bereits erfolgter Durchführung <strong>der</strong> Sach- und/o<strong>der</strong> Barkapitalerhöhungen<br />

<strong>die</strong> Lieferung weiterer Deutsche Wohnen-Angebotsaktien erfor<strong>der</strong>lich<br />

machen. Die zum Tausch infolge des An<strong>die</strong>nungsrechts innerhalb <strong>der</strong> Drei-<br />

Monats-Frist <strong>an</strong>ge<strong>die</strong>nten GSW-Aktien, <strong>die</strong> jeweils in <strong>der</strong> Annahmeerklärung <strong>an</strong>gegeben<br />

und in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1145 (WKN GSW 114) umgebucht worden sind,<br />

werden als „Ange<strong>die</strong>nte GSW-Aktien“ bezeichnet.<br />

Um <strong>die</strong> Umtauschtreuhän<strong>der</strong> für den Fall einer solchen Ausübung <strong>der</strong> An<strong>die</strong>nungsrechte<br />

in <strong>die</strong> Lage zu versetzen, <strong>die</strong> nach dem oben beschriebenen Umtauschverhältnis<br />

notwendige Anzahl <strong>an</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien zu liefern, sollen –<br />

soweit erfor<strong>der</strong>lich – weitere Aktien durch Ausnutzung des bestehenden Genehmigten<br />

Kapitals <strong>der</strong> Gesellschaft geschaffen werden. Diese Aktien werden gegen Sacheinlage<br />

beziehungsweise, soweit <strong>die</strong> Ange<strong>die</strong>nten GSW-Aktien als Überschussaktien<br />

von <strong>der</strong> Drittb<strong>an</strong>k und nicht von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen übernommen werden,<br />

gegen Bareinlage ausgegeben. Vorst<strong>an</strong>d und Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft haben am<br />

20. August 2013 vorsorglich entsprechende Ausnutzungsbeschlüsse unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts im Umf<strong>an</strong>g von bis zu 33.781.428 neuen Inhaberaktien <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen gefasst.<br />

Soweit <strong>die</strong> Deutsche Wohnen und <strong>die</strong> Drittb<strong>an</strong>k nach Abschluss des Umtausch<strong>an</strong>gebots<br />

gemeinsam mindestens 95 % <strong>der</strong> GSW-Aktien halten, wird <strong>die</strong> Bieterin <strong>die</strong>se<br />

Tatsache unter <strong>der</strong> Internetadresse http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong><br />

Rubrik Investor Relations und im Bundes<strong>an</strong>zeiger in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung<br />

des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG veröffentlichen. Kommt <strong>die</strong> Bieterin <strong>die</strong>ser<br />

Verpflichtung nicht nach, beginnt <strong>die</strong> Dreimonatsfrist für <strong>die</strong> Annahme des Über-<br />

83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!