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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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9.3.2 Bewertungsmethoden<br />

Die Festsetzung des Umtauschverhältnisses beruht auf für beide Gesellschaften nach<br />

gleichen Methoden durchgeführten Bewertungen. Im Einzelnen wurden <strong>die</strong> Bewertungen<br />

<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d folgen<strong>der</strong> Parameter vorgenommen:<br />

<br />

<br />

Net Asset Value, berechnet nach den Empfehlungen <strong>der</strong> Europe<strong>an</strong> Public<br />

Real Estate Association (EPRA NAV). Der EPRA NAV ist <strong>der</strong> nach Auffassung<br />

<strong>der</strong> Bieterin gebräuchlichste Bewertungsmaßstab für den Fair Value des<br />

Nettovermögenswertes einer Immobiliengesellschaft, <strong>die</strong> l<strong>an</strong>gfristig ihre<br />

Immobilien zur Vermietung und Bewirtschaftung hält. Die Immobilien sind<br />

dabei mit ihrem auf Grundlage <strong>der</strong> Discounted Cash Flow (DCF) Methode<br />

ermittelten Marktwert zu bewerten. Der EPRA NAV berechnet sich auf Basis<br />

des Eigenkapitals (ohne Min<strong>der</strong>heits<strong>an</strong>teile, bereinigt um (i) Effekte aus<br />

<strong>der</strong> Ausübung von Optionen, W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen und <strong>an</strong><strong>der</strong>er Rechte am Eigenkapital<br />

und (ii) <strong>die</strong> Marktwerte <strong>der</strong> <strong>der</strong>ivativen Fin<strong>an</strong>zinstrumente sowie <strong>der</strong><br />

latenten Steuern (Netto <strong>der</strong> Aktiv- und Passivsalden). Der EPRA NAV ist<br />

demnach <strong>der</strong> aus DCF basierten Werten abgeleitete innere Wert eines Immobilienunternehmens<br />

(Eigenkapital) unter Bereinigung von Positionen, von<br />

denen <strong>an</strong>genommen wird, dass sie in <strong>der</strong> regulären Fortführung des Geschäftsmodells<br />

keinen Einfluss auf <strong>die</strong> l<strong>an</strong>gfristigen Vermögenspositionen<br />

<strong>der</strong> Eigentümer haben. Für Zwecke des pro-forma EPRA NAVs für <strong>die</strong> zusammengeführte<br />

Unternehmensgruppe sind etwaige Effekte aus einer Kaufpreisallokation<br />

gemäß IFRS 3 (z.B. Goodwill) unberücksichtigt geblieben.<br />

Marktkapitalisierung. Die Marktkapitalisierung <strong>der</strong> GSW bzw. <strong>der</strong> Deutsche<br />

Wohnen wurde aufgrund <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> ausstehenden Aktien und <strong>der</strong><br />

Schlusskurse im XETRA-H<strong>an</strong>del <strong>der</strong> Fr<strong>an</strong>kfurter Wertpapierbörse am letzten<br />

H<strong>an</strong>delstag vor <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Entscheidung zur Abgabe des<br />

<strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s gemäß § 10 Abs. 1, 3 Satz 1 WpÜG („Schlusskurs vor<br />

Veröffentlichung <strong>der</strong> Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s“)<br />

ermittelt. Der Vergleich <strong>der</strong> Marktkapitalisierung bei<strong>der</strong> Unternehmen<br />

ist hinsichtlich eines Wertvergleichs deshalb aussagekräftig, weil beide Unternehmen<br />

über einen signifik<strong>an</strong>ten Streubesitz verfügen und <strong>der</strong> Börsenh<strong>an</strong>del<br />

in Aktien bei<strong>der</strong> Gesellschaften als liquide betrachtet wird.<br />

Zu Vergleichszwecken und zur Überprüfung möglicher stichtagsbezogener<br />

Schw<strong>an</strong>kungen hinsichtlich <strong>der</strong> Marktkapitalisierung wurde auch <strong>der</strong> nach<br />

dem H<strong>an</strong>delsvolumen gewichtete Durchschnittskurs (VWAP) während <strong>der</strong><br />

letzten drei Monate vor dem Bewertungsstichtag ermittelt und auf <strong>die</strong> aktuell<br />

ausstehende Anzahl von Aktien <strong>der</strong> jeweiligen Gesellschaft <strong>an</strong>gewendet. Die<br />

Berechnung des VWAP erfolgte auf Basis <strong>der</strong> Schlusskurse und des täglichen<br />

H<strong>an</strong>delsvolumens im XETRA H<strong>an</strong>del und wurde damit auf <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Weise ermittelt als <strong>der</strong> Drei-Monats-Durchschnittskurs im Sinne von § 5<br />

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