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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Aus Geschäftsbesorgungsverträgen bezüglich IT-Dienstleistungen resultieren sonstige fin<strong>an</strong>zielle<br />

Verpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 9,2 Mio. (Vorjahr: EUR 11,9 Mio.).<br />

Eine Konzerngesellschaft (Rhein-Pfalz Wohnen GmbH) ist als S<strong>an</strong>ierungs- und Entwicklungsträgerin<br />

bestätigt (§§ 158, 167 Baugesetzbuch). Die von den Gemeinden übertragenen Aufgaben erfüllt <strong>die</strong> Rhein-<br />

Pfalz Wohnen GmbH als <strong>der</strong>en Treuhän<strong>der</strong>in.<br />

Zum 31. Dezember 2011 sind <strong>der</strong> Gesellschaft treuhän<strong>der</strong>isch im Rahmen <strong>der</strong> S<strong>an</strong>ierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen B<strong>an</strong>kguthaben in Höhe von EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.)<br />

zuzuordnen. Die treuhän<strong>der</strong>ischen Aufgaben <strong>der</strong> Rhein-Pfalz Wohnen GmbH sind auf Basis des mit <strong>der</strong><br />

Entwicklungsgesellschaft Rhein-Pfalz Wohnen GmbH & Co. KG abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrags zum 30. Juni 2001 <strong>an</strong> <strong>die</strong>se übergeg<strong>an</strong>gen.<br />

Aus Fin<strong>an</strong>zierungsverträgen bestehen S<strong>an</strong>ierungs- verpflichtungen in Höhe von EUR 4,6 Mio. (Vorjahr:<br />

EUR 0,0 Mio.).<br />

Im Geschäftsjahr 2011 wurden Kaufverträge über den Ankauf von Immobilien bzw. von<br />

Immobilienbesitzgesellschaften abgeschlossen, bei denen <strong>die</strong> Übertragung des Tr<strong>an</strong>saktionsgegenst<strong>an</strong>ds<br />

noch nicht bis zum Abschlussstichtag erfolgt ist. Aus <strong>die</strong>sen Kaufverträgen bestehen<br />

Zahlungsverpflichtungen in Höhe von ca. EUR 77,6 Mio.<br />

Bedingte For<strong>der</strong>ung aus Verlustausgleich<br />

Die Deutsche Wohnen AG und <strong>die</strong> RREEF M<strong>an</strong>agement GmbH (RREEF) haben sich auf den Abschluss<br />

eines gerichtlichen Vergleichs verständigt, um einen laufenden Rechtsstreit über den Verlustausgleich für<br />

<strong>die</strong> Geschäftsjahre 1999 bis 2001 und 2004 bis 2006 (erstes Halbjahr) beizulegen. RREEF wird <strong>der</strong><br />

Gesellschaft mit Wirksamkeit <strong>die</strong>ses Vergleichs und nach Mitteilung des Gerichts über <strong>die</strong> Rücknahme<br />

<strong>der</strong> Berufung <strong>der</strong> Gesellschaft EUR 20 Mio. zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegenein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

aufgehoben.<br />

Zwischen RREEF und <strong>der</strong> Gesellschaft best<strong>an</strong>d bis Mitte 2006 ein Beherrschungsvertrag. Zwischen den<br />

Parteien ist streitig, ob <strong>die</strong> Verluste <strong>die</strong>ser Geschäftsjahre, <strong>die</strong> insgesamt EUR 63 Mio. betrugen, durch<br />

<strong>die</strong> bei Aufstellung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse zugunsten des Bil<strong>an</strong>zgewinns verbuchten Entnahmen aus <strong>der</strong><br />

Kapitalrücklage <strong>der</strong> Gesellschaft aktienrechtlich wirksam ausgeglichen wurden. Das L<strong>an</strong>dgericht<br />

Fr<strong>an</strong>kfurt hielt <strong>die</strong>se Form des Verlustausgleichs durch RREEF für zulässig und wies im August <strong>die</strong>ses<br />

Jahres <strong>die</strong> Klage <strong>der</strong> Gesellschaft auf einen Ausgleich in bar ab. Gegen <strong>die</strong>ses Urteil hatte <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

Berufung beim Oberl<strong>an</strong>desgericht Fr<strong>an</strong>kfurt eingelegt.<br />

Der Vergleich wird wirksam, wenn ihm <strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft in einer Hauptversammlung durch<br />

Son<strong>der</strong>beschluss zugestimmt haben und nicht eine Min<strong>der</strong>heit, <strong>der</strong>en Anteile zusammen den zehnten Teil<br />

des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erreichen, zur Nie<strong>der</strong>schrift Wi<strong>der</strong>spruch erhebt. Die<br />

Gesellschaft beabsichtigt, ihren <strong>Aktionäre</strong>n den Vergleich in <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung 2012<br />

zur Zustimmung vorzulegen. Die Gesellschaft würde unter Abzug <strong>der</strong> auf sie entfallenden<br />

Verfahrenskosten einen entsprechenden Ertrag aus dem Vergleich erzielen.<br />

Leasingverhältnisse<br />

Aus Leasingverträgen resultieren Zahlungen bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 2,3 Mio. (Vorjahr:<br />

EUR 2,5 Mio.), von einem bis zu fünf Jahren von EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.) und von länger<br />

als fünf Jahren von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.).<br />

Dienstleistungen des Abschlussprüfers<br />

Der Abschlussprüfer <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG und des Konzerns ist <strong>die</strong> Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Berichtsjahr sind folgende Aufwendungen entst<strong>an</strong>den:<br />

2011 2010<br />

in TEUR<br />

Abschlussprüfung .......................................................... 375 403<br />

Sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen ................................. 448 0<br />

Erstattung Versicherungsprämien .............................................. 602 0<br />

Steuerberatung ............................................................ 172 181<br />

Sonstige Leistungen ......................................................... 176 81<br />

1.773 665<br />

F-89

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