26.12.2013 Aufrufe

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11.1.6 Kein wesentlicher Compli<strong>an</strong>ce-Verstoß<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage und dem Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

wird keine Straftat o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit eines Mitglieds eines Geschäftsführungsorg<strong>an</strong>s,<br />

leitenden Angestellten, Mitarbeiters, Vertreters o<strong>der</strong> beauftragten<br />

Beraters <strong>der</strong> GSW o<strong>der</strong> einer Tochtergesellschaft <strong>der</strong> GSW in <strong>die</strong>ser <strong>die</strong>nstlichen<br />

Eigenschaft mit Bezug zur GSW bzw. einer Tochtergesellschaft <strong>der</strong> GSW bek<strong>an</strong>nt,<br />

sei es nach deutschem Ordnungswidrigkeitenrecht o<strong>der</strong> Strafrecht o<strong>der</strong> nach<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>em <strong>an</strong>wendbaren Recht, insbeson<strong>der</strong>e Bestechungsdelikte und Korruption, Untreue,<br />

Kartellverstöße o<strong>der</strong> Geldwäsche, sofern eine solche Straftat o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit:<br />

(1) eine Insi<strong>der</strong>information für <strong>die</strong> GSW gemäß § 13 WpHG darstellt o<strong>der</strong><br />

(2) darstellen würde, wäre sie nicht veröffentlicht worden<br />

(„Wesentlicher Compli<strong>an</strong>ce-Verstoß“).<br />

Für <strong>die</strong> Feststellung, ob während <strong>der</strong> Annahmefrist ein Wesentlicher Compli<strong>an</strong>ce-<br />

Verstoß erfolgt ist, ist ausschließlich ein Gutachten des Unabhängigen Gutachters<br />

nach näherer Maßgabe von Ziffer 11.2 maßgeblich. Wenn (i) <strong>der</strong> Unabhängige Gutachter<br />

bestätigt, dass während <strong>der</strong> Annahmefrist ein Wesentlicher Compli<strong>an</strong>ce-<br />

Verstoß erfolgt ist, (ii) das Gutachten des Unabhängigen Gutachters bis zum Ablauf<br />

<strong>der</strong> Annahmefrist bei <strong>der</strong> Bieterin eingeg<strong>an</strong>gen ist und (iii) <strong>die</strong> Bieterin spätestens<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG den Erhalt<br />

und das Ergebnis des Gutachtens des Unabhängigen Gutachters veröffentlicht<br />

hat, gilt <strong>die</strong> Vollzugsbedingung nach <strong>die</strong>ser Ziffer 11.1.6 als nicht erfüllt. An<strong>der</strong>nfalls<br />

gilt <strong>die</strong> Vollzugsbedingung nach <strong>die</strong>ser Ziffer 11.1.6 als erfüllt.<br />

11.1.7 Kein Verlust in Höhe <strong>der</strong> Hälfte des Grundkapitals, kein Insolvenzverfahren<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage und dem Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

hat <strong>die</strong> GSW keine Mitteilung gemäß § 15 WpHG veröffentlicht, wonach<br />

(1) ein Verlust in Höhe <strong>der</strong> Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG<br />

eingetreten ist o<strong>der</strong><br />

(2) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>der</strong> GSW be<strong>an</strong>tragt o<strong>der</strong> eröffnet<br />

wurde.<br />

Die Vollzugsbedingungen in <strong>die</strong>ser Ziffer 11.1.7 (1) und (2) stellen jeweils selbstständige<br />

Vollzugsbedingungen dar.<br />

58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!