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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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4.2 Annahmefrist<br />

Die Frist für <strong>die</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s beginnt mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

<strong>die</strong>ser Angebotsunterlage am 2. Oktober 2013. Sie endet am<br />

30. Oktober 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit).<br />

Es k<strong>an</strong>n zur Verlängerung <strong>der</strong> Frist für <strong>die</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s nach<br />

Maßgabe von Ziffer 4.3 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage kommen.<br />

Die Frist für <strong>die</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s, ggf. verlängert nach Maßgabe<br />

von Ziffer 4.3 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage, wird in <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage als „Annahmefrist“<br />

bezeichnet.<br />

4.3 Verlängerung <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

Die Bieterin k<strong>an</strong>n nach § 21 Abs. 1 WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf <strong>der</strong><br />

Annahmefrist – also bei einem Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist am 30. Oktober 2013,<br />

24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) bis zum Ablauf des 29. Oktober 2013 – das Angebot<br />

än<strong>der</strong>n. Wird eine Än<strong>der</strong>ung des Angebots innerhalb <strong>der</strong> letzten zwei Wochen<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist veröffentlicht, verlängert sich <strong>die</strong> Annahmefrist um<br />

zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG) und endet d<strong>an</strong>n am 13. November 2013, 24:00<br />

Uhr (mitteleuropäische Zeit). Dies gilt auch, falls das geän<strong>der</strong>te <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong><br />

gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Wird während <strong>der</strong> Annahmefrist von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot im<br />

Sinne von § 22 Abs. 1 WpÜG abgegeben, so bestimmt sich <strong>der</strong> Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

des vorliegenden <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s nach dem Ablauf <strong>der</strong> Frist für <strong>die</strong> Annahme<br />

des konkurrierenden Angebots, falls <strong>die</strong> Annahmefrist für das vorliegende<br />

<strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> vor Ablauf <strong>der</strong> Frist für <strong>die</strong> Annahme des konkurrierenden Angebots<br />

abläuft (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Das gilt auch, falls das konkurrierende Angebot<br />

geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> untersagt wird o<strong>der</strong> gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Wird im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Angebot nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

eine Hauptversammlung <strong>der</strong> GSW einberufen, beträgt <strong>die</strong> Annahmefrist<br />

nach § 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage.<br />

Die Annahmefrist liefe d<strong>an</strong>n bis zum 11. Dezember 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische<br />

Zeit).<br />

Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Än<strong>der</strong>ung des Umtausch<strong>an</strong>gebots<br />

o<strong>der</strong> im Falle <strong>der</strong> Abgabe eines konkurrierenden Angebots wird auf <strong>die</strong> Ausführungen<br />

unter Ziffer 16 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage verwiesen.<br />

Die Bieterin wird jede Verlängerung <strong>der</strong> Annahmefrist entsprechend den Darstellungen<br />

in Ziffer 18 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage veröffentlichen.<br />

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