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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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10.2 Gestattung <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

Am 1. Oktober 2013 hat <strong>die</strong> BaFin <strong>der</strong> Bieterin <strong>die</strong> Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

gestattet.<br />

11. Voraussetzungen für den Vollzug des Angebots<br />

11.1 Vollzugsbedingungen<br />

Dieses Umtausch<strong>an</strong>gebot und <strong>die</strong> durch seine Annahme mit den GSW-<strong>Aktionäre</strong>n<br />

zust<strong>an</strong>de kommenden Verträge werden nur vollzogen, wenn <strong>die</strong> folgenden Voraussetzungen<br />

(„Vollzugsbedingungen“) erfüllt sind:<br />

11.1.1 Kapitalerhöhungen<br />

(1) Bis spätestens zum 1. Mai 2014 (einschließlich) ist <strong>der</strong> Beschluss über <strong>die</strong><br />

Ordentliche Sachkapitalerhöhung in das H<strong>an</strong>delsregister beim Amtsgericht<br />

Fr<strong>an</strong>kfurt am Main eingetragen worden.<br />

(2) Bis spätestens zum 1. Mai 2014 (einschließlich) ist <strong>die</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Ordentlichen Sachkapitalerhöhung in dem zur Durchführung <strong>die</strong>ses Umtausch<strong>an</strong>gebots<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g in das H<strong>an</strong>delsregister beim Amtsgericht<br />

Fr<strong>an</strong>kfurt am Main eingetragen worden.<br />

(3) Bis spätestens zum 1. Mai 2014 (einschließlich) ist<br />

(i)<br />

(ii)<br />

<strong>der</strong> Beschluss über <strong>die</strong> Ordentliche Barkapitalerhöhung und<br />

<strong>die</strong> Durchführung <strong>der</strong> Ordentlichen Barkapitalerhöhung für den Umtausch<br />

etwaiger Überschussaktien in dem entsprechend den in <strong>die</strong>ser<br />

Angebotsunterlage enthaltenen Beschreibungen zur Abwicklung <strong>die</strong>ses<br />

Umtausch<strong>an</strong>gebots erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g in das H<strong>an</strong>delsregister<br />

beim Amtsgericht Fr<strong>an</strong>kfurt am Main eingetragen worden.<br />

Die Vollzugsbedingung in <strong>die</strong>ser Ziffer 11.1.1 (3) findet nur d<strong>an</strong>n Anwendung,<br />

wenn das Umtausch<strong>an</strong>gebot für mehr als 94,9 % <strong>der</strong> GSW-Aktien <strong>an</strong>genommen<br />

wurde (o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Deutsche Wohnen <strong>an</strong><strong>der</strong>weitig zusammen mit<br />

dem Umtausch<strong>an</strong>gebot mehr als 94,9 % <strong>der</strong> GSW-Aktien erwirbt) und somit<br />

Überschussaktien entstehen.<br />

(4) Bis spätestens zum 1. Mai 2014 (einschließlich) ist <strong>die</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital für den Umtausch etwaiger neu<br />

ausgegebener GSW-Aktien (und entsprechen<strong>der</strong> Überschussaktien) wie in<br />

<strong>die</strong>ser Angebotsunterlage beschrieben und in dem zur Abwicklung <strong>die</strong>ses<br />

Umtausch<strong>an</strong>gebots erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g in das H<strong>an</strong>delsregister beim<br />

Amtsgericht Fr<strong>an</strong>kfurt am Main eingetragen worden.<br />

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