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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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„Konzern- und separate Abschlüsse“) und Zweckgesellschaften (SIC-12 „Konsoli<strong>die</strong>rung –<br />

Zweckgesellschaften“) und schreibt den Beherrschungs<strong>an</strong>satz künftig als einheitliches Prinzip fest. Durch<br />

<strong>die</strong> Übernahme in europäisches Recht sind <strong>die</strong>se Än<strong>der</strong>ungen erstmalig <strong>an</strong>zuwenden auf Geschäftsjahre,<br />

<strong>die</strong> am o<strong>der</strong> nach dem 1. J<strong>an</strong>uar 2014 beginnen. Die im Juni 2012 vom IASB veröffentlichten<br />

Än<strong>der</strong>ungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 zur Klarstellung <strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>gsvorschriften des IFRS 10<br />

und hinsichtlich von Erleichterungen für <strong>die</strong> erstmalige Anwendung sind jedoch noch nicht in<br />

europäisches Recht übernommen worden. Wir gehen davon aus, dass <strong>die</strong> neuen bzw. überarbeiteten<br />

St<strong>an</strong>dards keine wesentlichen Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage haben werden.<br />

Der ebenfalls im Mai 2011 veröffentlichte IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ führt ein<br />

Rahmenkonzept zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ein. IFRS 13 ist auf Geschäftsjahre, <strong>die</strong> am<br />

o<strong>der</strong> nach dem 1. J<strong>an</strong>uar 2013 beginnen, <strong>an</strong>zuwenden. Der St<strong>an</strong>dard wird keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage haben.<br />

Im Juni 2011 veröffentlichte das IASB „Än<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> IAS 1 – Darstellung des sonstigen Ergebnisses“.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen sind <strong>an</strong>zuwenden auf Geschäftsjahre, <strong>die</strong> am o<strong>der</strong> nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die<br />

Anwendung des geän<strong>der</strong>ten St<strong>an</strong>dards wird zu Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong><br />

Gesamtergebnisrechnung führen.<br />

„Än<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> IAS 19 – Leistungen <strong>an</strong> Arbeitnehmer“ wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Die<br />

Än<strong>der</strong>ungen führen zu einer Abschaffung <strong>der</strong> Korridormethode und verl<strong>an</strong>gen <strong>die</strong> Erfassung <strong>der</strong><br />

versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unmittelbar im sonstigen Ergebnis. Der für <strong>die</strong><br />

Abzinsung <strong>der</strong> Pensionsverpflichtungen verwendete Rechnungszins ist zukünftig maßgebend für <strong>die</strong><br />

erwartete Verzinsung des Pl<strong>an</strong>vermögens. Die Än<strong>der</strong>ungen sind <strong>an</strong>zuwenden auf Geschäftsjahre, <strong>die</strong> am<br />

o<strong>der</strong> nach dem 1. J<strong>an</strong>uar 2013 beginnen. Wir gehen davon aus, dass <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage haben werden.<br />

Das IASB und das IFRS IC haben im Berichtsjahr weitere Verlautbarungen veröffentlicht, <strong>die</strong> keinen<br />

wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.<br />

4 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und<br />

Annahmen vom M<strong>an</strong>agement gemacht, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> zum Stichtag ausgewiesenen Erträge,<br />

Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken.<br />

Durch <strong>die</strong> mit <strong>die</strong>sen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse<br />

entstehen, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts o<strong>der</strong> des Ausweises <strong>der</strong><br />

betroffenen Vermögenswerte o<strong>der</strong> Schulden führen.<br />

Ermessensentscheidungen<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Bil<strong>an</strong>zierungs- und Bewertungsmethoden hat <strong>die</strong> Unternehmensleitung folgende<br />

Ermessensentscheidungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen. Nicht<br />

berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, <strong>die</strong> Schätzungen beinhalten. Sofern Angaben zu<br />

Ermessensentscheidungen im Rahmen von Einzelvorschriften <strong>an</strong>zugeben sind, wurde eine Erläuterung bei<br />

den entsprechenden Posten vorgenommen.<br />

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasinggeber<br />

Der Konzern hat Leasingverträge zur Vermietung seiner als Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien<br />

abgeschlossen. Dabei wurde <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einer Analyse <strong>der</strong> Vertragsbedingungen festgestellt, dass alle mit<br />

dem Eigentum <strong>die</strong>ser im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermieteten Immobilien<br />

verbundenen maßgeblichen Ch<strong>an</strong>cen und Risiken im Konzern verbleiben, <strong>der</strong> <strong>die</strong>se Verträge demnach als<br />

Operating-Leasingverhältnisse bil<strong>an</strong>ziert. Die Buchwerte <strong>der</strong> als Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien<br />

betragen EUR 4,6 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,9 Mrd.).<br />

Schätzungen und Annahmen<br />

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von<br />

Schätzungsunsicherheiten, aufgrund <strong>der</strong>er ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten<br />

Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung <strong>der</strong> Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden<br />

erfor<strong>der</strong>lich sein wird, werden nachstehend erläutert.<br />

F-22

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