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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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US Securities Act of 1933 („US Securities Act“) (17 CFR 230.144A)) (<strong>die</strong> „US-<br />

Amerik<strong>an</strong>ischen Institutionellen Erwerber“). GSW-<strong>Aktionäre</strong> mit Wohnsitz, Sitz<br />

o<strong>der</strong> gewöhnlichem Aufenthaltsort in den USA (mit Ausnahme <strong>der</strong> US-<br />

Amerik<strong>an</strong>ischen Institutionellen Erwerber) werden als „Ausgeschlossene <strong>Aktionäre</strong>“<br />

bezeichnet.<br />

1.3 Veröffentlichung <strong>der</strong> Entscheidung zur Abgabe eines <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

Die Bieterin hat am 20. August 2013 ihre Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die gen<strong>an</strong>nte Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Bieterin ist im Internet unter http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong><br />

Rubrik Investor Relations abrufbar.<br />

1.4 Prüfung <strong>der</strong> Angebotsunterlage durch <strong>die</strong> BaFin<br />

Die BaFin hat <strong>die</strong>se Angebotsunterlage in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung<br />

am 1. Oktober 2013 gestattet. Es gibt keine weiteren Dokumente, <strong>die</strong><br />

Best<strong>an</strong>dteil des Angebots sind. Registrierungen, Zulassungen o<strong>der</strong> Gestattungen <strong>die</strong>ser<br />

Angebotsunterlage und/o<strong>der</strong> <strong>die</strong>ses Angebots nach einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Recht als dem<br />

Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d sind bisl<strong>an</strong>g we<strong>der</strong> erfolgt noch beabsichtigt.<br />

1.5 Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

Die Bieterin hat <strong>die</strong>se Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit §§ 34, 14 Abs. 2<br />

und 3 WpÜG am 2. Oktober 2013 durch (i) Bek<strong>an</strong>ntgabe im Internet auf Deutsch<br />

unter http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong> Rubrik Investor Relations sowie<br />

(ii) Bereithaltung zum kostenlosen Vers<strong>an</strong>d durch <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k Aktiengesellschaft,<br />

TSS-Global Equity Services, Post-IPO Services, Taunus<strong>an</strong>lage 12,<br />

60325 Fr<strong>an</strong>kfurt am Main, Telefax: +49 (0)69 910-3 87 94 (<strong>die</strong> „Abwicklungsstelle“)<br />

<strong>an</strong> interessierte GSW-<strong>Aktionäre</strong> veröffentlicht.<br />

Die Hinweisbek<strong>an</strong>ntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über <strong>die</strong> Bereithaltung<br />

<strong>der</strong> Angebotsunterlage durch <strong>die</strong> Abwicklungsstelle zum kostenlosen<br />

Vers<strong>an</strong>d und <strong>die</strong> Internetadresse, unter <strong>der</strong> <strong>die</strong> Angebotsunterlage veröffentlicht<br />

wird, hat <strong>die</strong> Bieterin am 2. Oktober 2013 im Bundes<strong>an</strong>zeiger veröffentlicht.<br />

Eine unverbindliche englische Übersetzung <strong>der</strong> Angebotsunterlage (i) ist unter<br />

http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong> Rubrik Investor Relations erhältlich und<br />

(ii) wird zudem von <strong>der</strong> Abwicklungsstelle zum kostenlosen Vers<strong>an</strong>d bereitgehalten.<br />

1.6 Verbreitung <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung o<strong>der</strong> Verbreitung <strong>der</strong> Angebotsunterlage<br />

o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er mit dem <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> im Zusammenh<strong>an</strong>g stehen<strong>der</strong> Unterlagen<br />

außerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n grundsätzlich auch zur Anwendung<br />

von Rechtsvorschriften <strong>an</strong><strong>der</strong>er Rechtsordnungen als <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> Bun-<br />

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