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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Hauptversammlung vom 31. Mai 2011 um EUR 20.460.000 durch Ausgabe 20.460.000 neuer Stückaktien<br />

gegen Bareinlage erhöht. Hierdurch wurde das Grundkapital von EUR 81.840.000 auf EUR 102.300.000 erhöht<br />

und <strong>die</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Stückaktien stieg auf 102.300.000. Diese Kapitalerhöhung wurde am 30. November<br />

2011 in das H<strong>an</strong>delsregister eingetragen.<br />

Durch Beschluss des Vorst<strong>an</strong>ds vom 11. Juni 2012 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. Juni 2012<br />

wurde das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft auf Grundlage des Beschlusses <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung<br />

vom 6. Juni 2012 um EUR 43.842.858 durch Ausgabe von 43.842.858 neuer Stückaktien gegen Bareinlage<br />

erhöht. Hierdurch wurde das Grundkapital von EUR 102.300.000 auf EUR 146.142.858 erhöht und <strong>die</strong><br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Stückaktien stieg auf 146.142.858. Diese Kapitalerhöhung wurde am 27. Juni 2012 in das<br />

H<strong>an</strong>delsregister eingetragen.<br />

Durch <strong>die</strong> Beschlüsse des Vorst<strong>an</strong>ds vom 15. J<strong>an</strong>uar 2013 und 16. J<strong>an</strong>uar 2013 und mit Zustimmungen des<br />

Aufsichtsrats, jeweils vom gleichen Tag, wurde das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft auf Grundlage des<br />

Beschlusses <strong>der</strong> außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Dezember 2012 um EUR 14.614.285 durch<br />

Ausgabe 14.614.285 neuer Stückaktien gegen Bareinlage erhöht. Hierdurch wurde das Grundkapital von<br />

EUR 146.142.858 auf EUR 160.757.143 erhöht und <strong>die</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Stückaktien stieg auf 160.757.143.<br />

Diese Kapitalerhöhung wurde am 17. J<strong>an</strong>uar 2013 in das H<strong>an</strong>delsregister eingetragen.<br />

Durch den Beschluss des Vorst<strong>an</strong>ds vom 26. April 2013 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats, wurde das<br />

Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft auf Grundlage des Beschlusses <strong>der</strong> außerordentlichen Hauptversammlung vom<br />

4. Dezember 2012 um EUR 8.150.000 durch Ausgabe 8.150.000 neuer Stückaktien gegen Sacheinlage erhöht.<br />

Hierdurch wurde das Grundkapital von EUR 160.757.143 auf den <strong>der</strong>zeitigen St<strong>an</strong>d von EUR 168.907.143<br />

erhöht und <strong>die</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Stückaktien stieg auf 168.907.143. Diese Kapitalerhöhung wurde am 21. Juni<br />

2013 in das H<strong>an</strong>delsregister eingetragen.<br />

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 30. September 2013 hat <strong>die</strong> Beschlüsse gefasst, das Grundkapital<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft gegen Sach- und/o<strong>der</strong> Bareinlage um bis zu EUR 128.842.101,00 zu erhöhen. Die Eintragung<br />

<strong>der</strong> Kapitalerhöhungen in das H<strong>an</strong>delsregister steht noch aus (siehe ausführlicher „—Beschreibung <strong>der</strong><br />

beabsichtigten Übernahme <strong>der</strong> GSW Immobilien AG—Tr<strong>an</strong>saktionsstruktur“).<br />

Genehmigtes Kapital<br />

Das genehmigte Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft beträgt gegenwärtig EUR 80.378.000.<br />

Mit Beschluss <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2013 (im H<strong>an</strong>delsregister eingetragen am<br />

9. Juli 2013) wurde <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital <strong>der</strong><br />

Gesellschaft in <strong>der</strong> Zeit bis zum 27. Mai 2018 um bis zu EUR 80.378.000 einmalig o<strong>der</strong> mehrmals durch<br />

Ausgabe von bis zu 80.378.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/o<strong>der</strong><br />

Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2013“).<br />

Den <strong>Aktionäre</strong>n ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5<br />

Aktiengesetz („AktG“) auch von einem o<strong>der</strong> mehreren Kreditinstitut(en) mit <strong>der</strong> Verpflichtung übernommen<br />

werden, sie den <strong>Aktionäre</strong>n <strong>der</strong> Gesellschaft zum Bezug <strong>an</strong>zubieten (sogen<strong>an</strong>ntes „mittelbares Bezugsrecht“).<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht <strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine<br />

o<strong>der</strong> mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen,<br />

(i)<br />

(ii)<br />

(iii)<br />

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;<br />

soweit es erfor<strong>der</strong>lich ist, um Inhabern von W<strong>an</strong>dlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit<br />

W<strong>an</strong>dlungspflichten ausgestatteten W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen, <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> einer<br />

hun<strong>der</strong>tprozentigen unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden o<strong>der</strong><br />

noch werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien <strong>der</strong> Gesellschaft in dem<br />

Umf<strong>an</strong>g zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung <strong>der</strong> Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte bzw. nach<br />

Erfüllung von W<strong>an</strong>dlungspflichten als Aktionär zustünde;<br />

zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn <strong>der</strong> Ausgabebetrag <strong>der</strong> neuen Aktien den<br />

Börsenpreis <strong>der</strong> bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne <strong>der</strong> §§ 203 Abs. 1 und 2, 186<br />

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